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16

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 16:22

Also timo, mit dem wort " kausal " hat fwmone schon recht, kausaltiv oder wie du des nennst gibts garnicht=)
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17

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 16:35

Doch, glaubt´s mir, wir haben das neulich noch gehabt. Eigentlich sind das primär auch keine juristischen, sondern grammatikalische Termini. Ein Kausalsatz ist ein Satz, der einen Zusammenhang BEGRÜNDET. Kausativ (das Wort gibt´s, wetten???) bezeichnet den Aspekt eines Verbums (insbesondere in Fremdsprachen) und bedeutet VERURSACHEND oder VERANLASSEND. Z.B. im Lateinischen:

Caesar pontem aedificavit (= Caesar hat eine Brücke gebaut) übersetzt man am besten kausativ: Caesar hat eine Brücke bauen LASSEN, d.h. C. ist nur der URHEBER/VERURSACHER für den Bau der Brücke.

Aber ich glaub, wir kommen vom Thema ab, daher nochmal Klartext: Ich würde die Freundin NICHT verklagen.
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fwmone

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18

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 17:18

Zitat

Original von SR-Timo
Sagt mal, habt Ihr alle zuviel Barbara Salesch, Kallwass und Alexander Hold gesehen, oder was? Den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert, insbesondere in diesem Fall, da wäre der wahrscheinlich sofort seinen Job los. Vor Gericht zählen Fakten und Beweise und nicht das Prinzip "was wäre wenn". Und wenn´s keine Fakten und Beweise gibt, dann gilt immer noch der alte Juristengrundsatz "in dubio pro reo". Mit 70 durch die Stadt fahren ist die eine Sache, jemandem die Vorfahrt nehmen die andere.


Ja, SR-Timo, ich sehe sehr gerne die genannten Gerichtssendungen, weil ich an der Materie RECHT interessiert bin. Bzw. genau genommen bin ich Jura-Student. Der Richter muss zu seinem Urteil irgendwie kommen - und das macht er eben über den Weg, wie ich ihn aufgezeigt habe.

Zitat

Original von SR-Timo
Man stelle sich folgenden Fall vor: Eine Person wird auf dem Zebrastreifen von einem Auto überfahren. Und jetzt stellt Euch mal vor, der Richter bringt folgende Argumentation: "Hätte diese Person nicht gerade, als das Auto kam, den Zebrastreifen überquert, dann wäre sie nicht überfahren worden, d.h. sie ist kAUSATIV (=verursachend; kausal heisst begründend) für den Unfall verantwortlich"
Wär doch reichlich schwachsinnig, oder ???


Kausativ ist aber leider der falsche Ausdruck. Es heißt KAUSAL und wenn du mir das nicht glaubst, dann sieh dir die einschlägige Rechtsliteratur (z. B. Kühl, Strafrecht AT) an.

Wegen Schwachsinn: so wie du es darstellst, ist es durchaus schwachsinnig. So macht es schließlich auch keiner und so habe ich es auch nicht gemacht - ich habe die Kausalität der Fahrerin überprüft, die eine mögliche Straftat beging (fahrl. Körperverletzung, das hat doch nichts mit Vorfahrt nehmen zu tun!). Und in ihrem Fall WAR das Zuschnellfahren kausal, ABER es ist ihr objektiv nicht zurechenbar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (11. Dezember 2002, 17:19)

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19

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 16:20

Zitat

Original von fwmone
Bzw. genau genommen bin ich Jura-Student.


Wo und welches Semester????
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CastrolRS2

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20

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 16:50

sr timo der intelligenzbolzen meldet sich mal wieder

und das mit kausal usw. gibt es nämlich sehr wohl du scherzkeks, zb bei tuningzubehör.
zb auffahrunfall du hast dunkle rückleuchten die zwar vom tüv eingetragen wurden aber trotzdem illegal sind

wärst du jetz einem hintendraufgefahren wärs kein problem du hättest versicherungsschutz da die rückleuchten ja gar nicht beteiligt waren

fährt dir aber einer hintendrauf dann sagen die dir ja wenn sie normale rückleuchten gehabt hätten wäre ihnen niemand hinten drauf gefahren weil man ja dann das bremslicht viel besser sieht und du siehst dann nämlich kein geld.

und jetz probier net wieder zu widersprechen, wird eh nix.
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Mafti

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21

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 17:28

Zitat

Original von TheChris
warum solltest du da was bekommen? wenn dann bezahlt das ihre haftpflicht... und was hattest du armer kerl denn dass du dir dafür hättest n auto kaufen können?



N paar nächte auf Intensiv, lebensgefahr, 2 wochen nicht bewegen, beibende schäden am handgelenk, etc.
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22

Freitag, 13. Dezember 2002, 11:39

Zitat

Original von CastrolRS2

und das mit kausal usw. gibt es nämlich sehr wohl du scherzkeks


Hab´ich auch nie behauptet, dass es das nicht gibt, sondern lediglich den Zusammnenhang bestritten, in dem "kausal" hier verwendet wird. Dir würd ich aber vorschlagen, erstmal meine Beiträge gründlich zu lesen, bevor Du hier das Maul aufreisst, aber die sind Leuten wie Dir wahrscheinlich eh viel zu hoch....
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fwmone

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23

Freitag, 13. Dezember 2002, 12:01

Zitat

Original von SR-Timo
Hab´ich auch nie behauptet, dass es das nicht gibt, sondern lediglich den Zusammnenhang bestritten, in dem "kausal" hier verwendet wird.


Dann hoffe ich doch, dass du nun vom Gegenteil überzeugt bist.

Uni Tübingen, 1. Semester
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24

Freitag, 13. Dezember 2002, 12:21

Zitat

Original von fwmone

Dann hoffe ich doch, dass du nun vom Gegenteil überzeugt bist.

Uni Tübingen, 1. Semester


Naja, nicht so ganz, aber hier in Heidelberg sehen wir vieles anders als in Tübingen. Und im 1.Semester ist ja auch noch ein bisschen Zeit bis zum Examen...

Ich hab mir aber trotzdem aus Spass mal den Kühl aus der UB geholt, so als Bettlektüre bestimmt ganz spannend (und im Hintergrund die Wiederholung von Salesch, das wird der ultimative Jura-Kick!)
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fwmone

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25

Freitag, 13. Dezember 2002, 13:17

Zitat

Original von SR-Timo

Zitat

Original von fwmone

Dann hoffe ich doch, dass du nun vom Gegenteil überzeugt bist.

Uni Tübingen, 1. Semester


Naja, nicht so ganz, aber hier in Heidelberg sehen wir vieles anders als in Tübingen. Und im 1.Semester ist ja auch noch ein bisschen Zeit bis zum Examen...

Ich hab mir aber trotzdem aus Spass mal den Kühl aus der UB geholt, so als Bettlektüre bestimmt ganz spannend (und im Hintergrund die Wiederholung von Salesch, das wird der ultimative Jura-Kick!)


Dann lass dich ruhig von Kühl überzeugen, wenn du mir das Anwenden des Gelernten nicht zutraust. Denn in Heidelberg werdet ihr zumindest DIESE Sache auch nicht viel anders sehen können.

Und sag jetzt bitte nicht, du seist Jura-Student...
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CastrolRS2

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26

Freitag, 13. Dezember 2002, 14:03

srtimo: "den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert"
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27

Freitag, 13. Dezember 2002, 14:16

@ CastrolRS: Was willst Du mir jetzt damit sagen???

@ fwone: Ich zweifle ja nicht an Deinem Studieneifer bzw. an Deiner intellektuellen Auffassungsgabe, aber ich halte es für ein Gerücht, dass ein Erstsemester a) den Kühl in seiner Gesamtheit gelesen und verstanden haben will und deshalb b) zu derartigen Transferleistungen im Sinne gültiger Rechtsprechung fähig ist.
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fwmone

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28

Freitag, 13. Dezember 2002, 14:36

Zitat

Original von SR-Timo
@ fwone: Ich zweifle ja nicht an Deinem Studieneifer bzw. an Deiner intellektuellen Auffassungsgabe, aber ich halte es für ein Gerücht, dass ein Erstsemester a) den Kühl in seiner Gesamtheit gelesen und verstanden haben will und deshalb b) zu derartigen Transferleistungen im Sinne gültiger Rechtsprechung fähig ist.


a.) Habe ich auch nicht behauptet - ich lese den Wessels/Beulke; Kühl gilt aber genauso für den AT, eben nur die ausführlichere Variante.
b.) Dann glaube, was du willst und lebe damit in Frieden. Gegen notorische Besserwisser kann man schließlich nichts ausrichten.

Meine Frage, ob du Jura-Student bist, hast du nach noch nicht beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (13. Dezember 2002, 14:38)

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CastrolRS2

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29

Freitag, 13. Dezember 2002, 17:12

was will ich dir wohl damit sagen? oh man

lies dir halt deine postings nochmal gaaanz langsam durch
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Freitag, 13. Dezember 2002, 21:17

Zitat

den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert

bei meinem letzten unfall wurde argumentiert wenn sie nicht mit überhöhter geschwindigkeit gefahren wären, wäre es nicht zum sturz gekommen, sie sind also zu schnell gefahren (mit 30 bei erlaubten 50)...

btt: ne würd ich nich machen, nur wenn ich erheblichen schaden genommen hätte und der bekannte keine anteilnahme zeigt!
..,-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »n00b« (13. Dezember 2002, 21:18)

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