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Jung

Deutschlehrer

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16

Dienstag, 16. Oktober 2001, 20:02

Zitat

Original von Cleaner


*lol* Ok stimmt habe nicht gelesen das es um Fahrverbot geht!

Naja dann viel Spass eine Monat ohne Lappen! Haste auch verdient wer so schnell fährt Innerorts!





du weisst ja gar nich wo das war du spacken, das war echt sowas wie ne autobahn, 6spurig unsd keine einmündungen!
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17

Dienstag, 16. Oktober 2001, 20:07

trotzdem man fährt auch net mehr wie 20 km/h zu schnell jeder weis doch das man danach punkte und fahrverbote bekommt in der probezeit sowiso net
;( ich liebe sie immer noch und ich vermisse sie höllisch wo ist sie meine alte ZX ;(
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18

Dienstag, 16. Oktober 2001, 20:08

Jo, das passiert mir aber auch oft inner Grosstadt, da hat man schnell schonmal 100 drauf, wenn das so lange, freie Strasse sind! Is doch normal.
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19

Dienstag, 16. Oktober 2001, 20:17

bei mir nicht chopper meines dads läuft nur 90 mit meiner zx konnte das aber schon vorkommen
;( ich liebe sie immer noch und ich vermisse sie höllisch wo ist sie meine alte ZX ;(
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20

Dienstag, 16. Oktober 2001, 20:47

ich glaub s gab da ne klausel wenn man den führerschein für seine arbeit braucht ... musst mal kucken , ich glaub da musst du dann nen bissel (oder nen bissel mehr ) strafe zahlen ... ich bin mir da aber auch nicht ganz sicher
plüschohr
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21

Dienstag, 16. Oktober 2001, 21:09

Tut mir echt leid für dich. Wenn ich Pech hab bekomm ich auch ne Nachschulung. Aber hoff mal dass man da besser was machen kann als in nem Auto. Also ich denkmal da das Bild da ist bist du gearscht. Sorry dass ich das so sage aber naja is nunmal so.

Innerorts kann man aber echt zu schnell werden vor allem wenns ne grade Strecke ist. Womöglich noch schon fast dunkel und niemand auffen Straßen...

Kotzen mich aber echt an die scheiss Typen in Grün.
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Jung

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22

Dienstag, 16. Oktober 2001, 21:16

ja, doppelt soviel glaub ich

nur ob man das anerkennt?
müsste bestimmt mein arbeitgeber bescheinigen und ich könnte auch im büro arbeiten, was aba totak de scheissjob is und mit öpnv is da auch schwer hinzukommen
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23

Donnerstag, 18. Oktober 2001, 20:16

Ich würde als erstes mal checken ob das Radarfoto auch "scharf" geworden ist. Kann schließlich immer vorkommen, dass sich was in der Windschutzscheibe spiegelt, dein Gesicht von der A-Säule verdeckt wird oder die das Teil einfach nur schlecht eingestellt haben ...

Hierzu brauchste Akteneinsicht, die du allerdings nicht selbst erhälst (könntest ja sonst das Foto verschwinden lassen :D ). Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast musste halt mal schauen, dass du nen Anwalt findest, der dir unter der Hand die Akte besorgt und ne Kopie vom Foto macht. Danach kannste selbst beurteilen, ob man dich erkennt oder ned.

Mit (blinden) Behauptungen, es wär jemand anders gefahren wär ich vorsichtig. Jeder, der nen Personalausweis hat muuste dafür mal n Foto abgeben, das anschließend ins Archiv gewandert ist. Und darauf haben die grünen Freunde Zugriff ...
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Jung

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24

Freitag, 19. Oktober 2001, 23:32

äääähm, hab doch das bild, is doch imma beim brief ne kopie mit dabei. da kann man mich schon drauf identifiziern.
ich könnte aba dran vorbeikommen, weil die post arg spät kam und das somit schon verjährt sein könnte bevor die da weitere nachforschungen anstellen. wenn mein vater (auf den das auto zugelassen ist) den anhörungsbogen, am letztmöglichen termin abschickt kommt der an dem tag an an dem die tat verjährt is( is nämlich laut www.radarfalle.de schon nach 3 monaten). und da mein vadder auch angeben wir dass er nich weiss wer da gefan is( is ja schließlich fast 3 monate her) wird damitz auch nomma zeit geschunden.

das passt schon so irgendwie
werd dann vielleicht demnäxt mein auto n paar blox weita weg parken, viel motorrad fahn und mich imma schön umschaun in der nähe meines hauses, falls hier bullen ermitteln sollten....
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25

Samstag, 20. Oktober 2001, 23:44

@ Jung:
scheint wohl n besonderer "Service" bei euch zu sein, dass die das Foto gleich mitschicken ... Hier is des jedenfalls ned üblich. Meine letzte Verwarnung (war mit dem Auto 16 kmh innerorts zu schnell) ist erst drei Monate her und auch da war kein Foto dabei.
Dass mit der dreimonatigen Verjährung ist der Regelfall; es kann aber sein, dass bereits durch das Verschicken des Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wurde (und dann wieder von vorne zu laufen beginnt).
An Alzheimer erkrankt zu sein ("sich nicht mehr erinnern können") scheint ja auch Vorteile zu haben :P
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Jung

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26

Sonntag, 21. Oktober 2001, 19:01

die verjährungsfrist wird ers mit versenden eines bußgeldbescheids verlängert.
des passt scho :rolleyes:
trotzdem hab ich n nich sooo gutes gefühl bei, erd mich echt ein wenig verstecken (so wie ichs oben beschriem hab)
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Cleaner

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27

Sonntag, 21. Oktober 2001, 19:06


du hättest den ersten Bogen (Brief) überhaupt nicht ausfüllen müssen! Ist keine Pflicht!!! da kommt dann irgendwann noch einer! denn musste dann ausfüllen! und denk daran wenn die deinen Vadda EINLADEN zum Gespräch muss er auch nicht dahin erst wenn es ein Richter anordnet!!
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Jung

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28

Sonntag, 21. Oktober 2001, 19:23

ach, mussich nich?
ich zitiere: "sie sind aba in jedem fall - auch wenn sie die ordnungswiedrigkeit nich begangen ham - nach §163b StPO i.V.m. 46 OWiG verpflichtet, die fragen zur person vollständig und richtig zu beantworten. die verletzung dieser pflicht ist nach §111 OWiG mit geldbuße bedroht. der ausgefüllte fragebogen ist innerhalb einer woche ab zugang dieses schreibens zurückzusenden"
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