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XTC
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Deutschlehrer
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maRcusW
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Original von XTC
So Leute, ich habe das erste mal im Leben ein Prob. bei Ebay.
Zuerst mal, ich bin noch keine 18, aber habe mich halt da mit einem anderen Geburtsdatum angemeldet. Haben sicher mehrer hier so gemacht.
Hab letztens ein Autoradio bei Ebay ersteigert, ein richtig teuers und geiles. Dann ist ein Packet von dem Spasti gekommen, und siehe da, da ist ein anderes billigeres Radio drin. Ich mußte sogar noch ein zweites mal bei dem Postboten Versand bezahlen. Dann schließe ich es an, und siehe da, mir fehlt sogar noch der Code.![]()
Jetzt habe ich gehofft, dass der Typ mir mein Geld zurück überweist und ich ihm das Radio, aber er weigert sich dagegen, weil er das Radio vorher selbst bei ebay ersteigert hat, und es nicht einmal auspackte.
Ich habe ihm jetzt mit Anwalt gedroht, mit der Hoffnung das er dann Angst bekommt und mir dann doch das Geld überweist.
Meine Frage: Hat es Sinn für mich zu einem Anwalt zu gehen, da ich ja keine 18 bin?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »maRcusW« (29. Juni 2003, 21:52)
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Original von XTC
Meine Frage: Hat es Sinn für mich zu einem Anwalt zu gehen, da ich ja keine 18 bin?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »galland19« (29. Juni 2003, 21:54)
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Motorradsaison 2005 ist eröffnet
XTC
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Original von Cooper
du bist beschränkt geschäftsfähig, kommt also auf den wert des radios an.
übersteigt der wert des radios deine geschäftsfähigkeit, ist der kauf (ein kauf ist auch immer ein vetrag zwischen beiden parteien) ungülig. du (oder deine eltern) kannst also das geld zurückverlangen.
Zitat
Original von Cooper
du bist beschränkt geschäftsfähig, kommt also auf den wert des radios an.
übersteigt der wert des radios deine geschäftsfähigkeit, ist der kauf (ein kauf ist auch immer ein vetrag zwischen beiden parteien) ungülig. du (oder deine eltern) kannst also das geld zurückverlangen.
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Original von XTC
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Original von Cooper
du bist beschränkt geschäftsfähig, kommt also auf den wert des radios an.
übersteigt der wert des radios deine geschäftsfähigkeit, ist der kauf (ein kauf ist auch immer ein vetrag zwischen beiden parteien) ungülig. du (oder deine eltern) kannst also das geld zurückverlangen.
nein, fang nicht damit an, hab bei dem Thema in der Schule nicht aufgepasst, sonst würde dieses Problem wohl nicht vorhanden sein.![]()
Ne, Problem ist doch, das man 18 sein muss für Ebay...

Motorradsaison 2005 ist eröffnet
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Cooper« (30. Juni 2003, 06:40)
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Original von XTC
jo, werd dann mal nen Anwalt fragen.
Der Auktionsendpreis war 103€, + 5€ Versand und nochmal 8,70€ beim Postboten.