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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ndm62« (25. April 2004, 16:48)
Zitat
Original von ndm62
... nope skampi
gab letztens ein urteil, wenn die leistungssteigerung mit dem unfall in keinem zusammenhang steht, also du z.B. einen fußgänger mit 10kmh beim abbiegen überfährst, muss die versicherung ganz normal zahlen. zumal wird in solchen fällen, wo die unfallursache klar ist und kein verdacht auf eine leistungssteigerung besteht, bzw. die nichts mit dem unfallgeschehen zu tun hatte, normal garnicht überprüft, ob die maschine original war.
ansonsten... shit happens, kannst ihn ja nochmal überfahren, dann zahlst ne kleine entschädigung an die hinterbliebenen und bist ihn los...