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Bike: BMW 316i

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1

Montag, 14. Juni 2004, 10:38

Auspuff Tuning und Polizei...

Ma ne Frage...

hab mit nem Kumpel zam mir ne neue Tröte für meine Gamma zusammengeschweißt. Gut, das Teil läuft jetzt 110, is aber schweinelaut.

Hab mir heut früh wo ich auf Arbeit gefahren bin fast in die Hose geschissen...

so nun zu meiner Frage...was kann mir passieren wenn mich die Bullen rausziehen?
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Registrierungsdatum: 8. September 2002

Beiträge: 975

2

Montag, 14. Juni 2004, 10:45

offen fahrn halt, ohne versicherung fahrn (da leistungs-
stei´gerung, mehr als 80), ohne führerschein, und und und
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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3

Montag, 14. Juni 2004, 10:46

Es kann:
Fahren ohne Versicherungsschutz
Fahren ohne Führerschein..
Lärmbelästigung
...
sein...
Schau aber auch mal in den Thread "aufhalten" im Allgemeinen.. da siehste, dass vielen nix passiert ist..
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DaBomb

Administrator

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4

Montag, 14. Juni 2004, 11:24

AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH.........

WIE ICH DIESE SCHEISS THEMEN/FRAGEN HASSE!

ständig und immer wiederkehrend der gleiche mist
"Was kann mir passieren?"

"Was kann die Polizei machen?"

"Welche Folgen kann das haben"

Liegt wohl individuell am Polizisten, an seiner Laune, ob er die Nacht vorher guten Sex hatte und ob du ihm evtl. blöd kommst.

Entweder lebst du damit, dass du illegal fährst oder nicht. Passieren wird etwas wenn sie dich anhalten, oder halt nicht. (Bitte dann aber keinen thread aufmachen mit "HAHA SIND DIE BULLEN DOOF")

Mein Wort zum Montag... Guten Morgen allerseits :daumen:
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sleepwalker

Super Moderator

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Beiträge: 7 643

5

Montag, 14. Juni 2004, 14:00

hopp, nit stresse.

es geht jetzt um die rein rechtliche bestrafung, und da gibt es sehr wohl bestimmte dinge.

offen fahren erwischt: anzeige wegen fahren ohne führerschein, nicht mehr nicht weniger.
was man daraus macht und was man den bullen und dem staatsanwalt vorlabert und wie man sich verhält ist dann jedem selbst überlassen und beeinflusst das ganze halt.

mich würde zum beispiel mal interessieren, wenn ich mit einem auspuff der TZR 4 DL (muss ja den von der 4 FL fahren), er also nicht eingetragen ist, und ich aus der Probezeit draußen bin?!
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DaBomb

Administrator

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6

Montag, 14. Juni 2004, 14:07

Polizisten sind auch nur Menschen und keine Monster :]
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7

Montag, 14. Juni 2004, 14:31

Zitat

Original von sleepwalker

mich würde zum beispiel mal interessieren, wenn ich mit einem auspuff der TZR 4 DL (muss ja den von der 4 FL fahren), er also nicht eingetragen ist, und ich aus der Probezeit draußen bin?!



is das nich trotzdem dann ne bauartveränderung?
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8

Montag, 14. Juni 2004, 17:43

wenn du irgendwas ohne ABE an deinem Fahrzeug hast bedeutet das 3 punkte und 75€ strafe...
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

07.09.03 :( My BeSt FrIeNd I WiLL NeVeR FoRgEt YoU :( 07.09.03

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Underkill« (14. Juni 2004, 17:44)

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Chris_RS

Administrator

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9

Montag, 14. Juni 2004, 17:58

neja, 50€ und 3punkte. würde ich mit offenem endtopf fahren (was ich natürlich nie tue) wirds das halt. plus evtl endtopf beschlagnahmt was ne weiterfahrt unmöglich macht
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Kingmueller

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10

Montag, 14. Juni 2004, 18:00

Zitat

weiterfahrt unmöglich

Naja.. so würd ich das nich sagen.. nur der Sound is ohne Pott halt"gewöhnungsbdeürftig" :daumen:

Zitat

wenn du irgendwas ohne ABE an deinem Fahrzeug hast bedeutet das 3 punkte und 75€ strafe

Wie sieht's bei mehreren Teilen aus?
Bspl: Spiegel, Auspuff, Scheibe,....
Gibts da Rabatt, oder zahlt man für jedes Teil oder heißt es,d ass das ganze beike einfach fahruntüchtig ist und trotzdem 3 points??
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DMDoniz

***Der Schweigende***

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Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee

11

Montag, 14. Juni 2004, 18:24

es zählt nur das schwerste Vergehen soviel ich weiß
Meine Homepage:
www.dmdoniz.de

Zitat


DMDoniz: ich will irgednwie gern zocken(auf PS2) aber ich bin zu faul vom PC wegzugehen
Andi: omg :)
DMDoniz: jo
DMDoniz: denk ich mir au ;)
Andi: kipp halt vom stuhl und roll dich
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Wohnort: Remschcoast

12

Montag, 14. Juni 2004, 18:24

Zitat

Original von Kingmueller

Zitat

weiterfahrt unmöglich

Naja.. so würd ich das nich sagen.. nur der Sound is ohne Pott halt"gewöhnungsbdeürftig" :daumen:





die bullen lassen dich aber nich weiterfahren ohne pott, du ei
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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DaBomb

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: KTM 690 SMCR

Wohnort: Saarland

13

Montag, 14. Juni 2004, 19:27

hier mal zu eurem thema bezüglich beschlagnahmen und so:

Zitat

BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Kontaktadressen :

PRO HARLEY Interessengemeinschaft der Harleyfahrer in München

Helga Choukroun Tel : 089 - 33 75 25 Fax : 089 - 39 12 59

Wolf Schneider Tel : 089 - 48 21 41 Fax : 089 - 66 47 30
Flugblatt von PRO HARLEY, der „Interessengemeinschaft der Harleyfahrer in München"


Zitat

Dieser Artikel wurde von einem Polizisten im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).
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14

Dienstag, 15. Juni 2004, 09:12

jupp danke für eure Antworten...

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich deswegen gleich 3 Punkte bekomm...weil, ich fahr ja sowieso offen (is ne 80er), geht halt durch den Pott nur bissl besser...
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DaBomb

Administrator

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15

Dienstag, 15. Juni 2004, 09:44

wenn du's eh net glaubst wieso fragst du denn erst? :rolleyes: :wand:
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