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Registrierungsdatum: 12. Oktober 2001
Bike: Suzuki dr 125 se, Kawasaki zx6r bj.99, Mazda 626
Wohnort: Bornum
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cyboslash« (22. Juni 2004, 14:24)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »O.mus« (22. Juni 2004, 14:31)
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
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Zitat
§3 StVO: Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TheChris« (22. Juni 2004, 16:22)
fwmone
unregistriert
Zitat
Original von TheChris
da dein vater ja polizist ist, müsste er normalerweise selbst wissen, dass er nichts bezahlt bekommt. er ist als fahrer eines kraftfahrzeugs verpflichtet, mit angepasster geschwindigkeit zu fahren:
Zitat
§3 StVO: Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.
Tja, wenn man halt nur 3 m sieht, darf man halt nur Schritt fahren.