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* miri-lover/Vorstand *
Registrierungsdatum: 20. Mai 2004
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Original von Der_FLo
Also... folgende Lage:
habe im April 2004 bei nem Ideenwettbewerb mitgemacht. 1./2./3. Preis sind 1.000/500/250 EUR. Aus sehr zuverlässigen Quellen hab ich erfahren das ich der einzigste Teilnehmer am Wettbewerb war. Jedoch sollte die sog. Preisverleihung schon Anfang Juli sein und seitdem wird die Entscheidung, was geschehen soll nun andauernd verschoben. Wollt dort ein wenig Nachdruck erzeugen und evtl. mit rechtlichen Mitteln drohen. Weiß einer ob es da irgendwo Gesetze gibt das bei nem Wettbewerb was ausgezahlt werden muss selbst wenn nur 1 Teilnehmer dabei war?? (Ihr glück.. das nicht 3 mitgemacht haben)
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fwmone
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Original von dark_vandal
also steht da nicht normal immer bei "der rechtsweg ist ausgeschlosssen"?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (28. September 2004, 21:37)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_FLo« (28. September 2004, 21:40)
fwmone
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Original von Zamar
Dort wird auf die "besondere Form der Auslobung" - Preisausschreiben verwiesen.
Wobei es sich in dem Fall weniger um ein Preisausschreiben handelt, sondern wie Falk schon geschrieben hat Wettbewerb ( mit jury?)
fwmone
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Original von Zamar
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber da gibts doch bestimmt einen Präzedenzfall.
Störtebecker
unregistriert
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Original von Zamar
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber da gibts doch bestimmt einen Präzedenzfall.
Achja vielleicht kannst du denn Fall eine der Gerichtssendungen "verkaufen" ;-) um wenigstens ein bischen Geldzu verdienen!
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