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Registrierungsdatum: 8. August 2003

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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

1

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 17:54

Rechtslage bzgl. Kopieren eines Spiels

Ich habe hier ein paar ältere Spiele rumliegen. Beide daran beteiligte Firmen (Bioware Inc. und Black Isle) existieren nicht mehr. Wie sieht es jetzt aus, wenn ich diese Spiele brenne, ist es legal, sie dann weiterzugeben?

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Registrierungsdatum: 18. September 2004

Beiträge: 137

Bike: leider noch keins (noch kein FS)

Wohnort: Essen/NRW

2

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 18:22

soweit ist das nicht illegal du darfst sie halt nur nicht für geld oder andere sachen verkaufen
gggggggggg
gggggggggg
gggggggggg
gggggggggg

España
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 638

Bike: CBR125R

3

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 19:27

Würd mal sagen nein, brennen und weitergeben darfste nur mit freeware, demo's etc...
Oder der Publisher muss es genehmigt haben :rolleyes:

Zitat

dass man an der nächsten Kurve entschlossen in die Eisen muss,
wenn es nicht "Hecke" anstatt "Ecke" heißen soll.:listig:


:jaja: A bestanden:jaja:
:cool-falk: :daumen-falk:

(08-12-04)
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fwmone

unregistriert

4

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 20:12

Sagen wir's so: wo kein Kläger, da kein Richter. Das Urheberrecht existiert natürlich weiterhin.
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

5

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 21:07

Also, für das Spiel konkret: Ist es verboten? Der Urheberrechtsinhaber existiert in der Form ja nicht mehr.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

6

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 21:09

Zitat

Original von Trigger
Also, für das Spiel konkret: Ist es verboten? Der Urheberrechtsinhaber existiert in der Form ja nicht mehr.


ja du kannst zivil rechtlich nicht mehr verklagt werden, von wem auch. bloß strafrechtlich schon.
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

7

Donnerstag, 14. Oktober 2004, 23:42

Zitat

Original von dark_vandal

Zitat

Original von Trigger
Also, für das Spiel konkret: Ist es verboten? Der Urheberrechtsinhaber existiert in der Form ja nicht mehr.


ja du kannst zivil rechtlich nicht mehr verklagt werden, von wem auch. bloß strafrechtlich schon.

Also isses jetzt verboten?

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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fwmone

unregistriert

8

Freitag, 15. Oktober 2004, 06:24

Zitat

Original von Trigger

Zitat

Original von dark_vandal

Zitat

Original von Trigger
Also, für das Spiel konkret: Ist es verboten? Der Urheberrechtsinhaber existiert in der Form ja nicht mehr.


ja du kannst zivil rechtlich nicht mehr verklagt werden, von wem auch. bloß strafrechtlich schon.

Also isses jetzt verboten?


Nein. Für das sog. "private Verwerten" gibt es (noch) keine strafrechtliche Konsequenz, es sei denn du umgehst einen Kopierschutz. Nur zivilrechtliche. Aber da gilt ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Wie dem auch sei, die Gerichte und die Gesetzeslage sind noch so dermaßen unklar, dass neben zivilrechtlichen Folgen, die auf jeden Fall eintreten können, die strafrechtlichen Konsequenzen bei privaten Kopierern gleich Null sind. Die Gerichte tun sich mit allem schwer - wer mal ein Gutachten gesehen hat, wie eine Willenserklärung per Mausklick gewertet wird, weiß was ich meine. (ich habe vor gut einem halben Jahr eins gemacht)

Die "gewerbliche Verwertung", das sog. Raubkopieren, sieht natürlich anders aus.
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

9

Freitag, 15. Oktober 2004, 14:30

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Trigger

Zitat

Original von dark_vandal

Zitat

Original von Trigger
Also, für das Spiel konkret: Ist es verboten? Der Urheberrechtsinhaber existiert in der Form ja nicht mehr.


ja du kannst zivil rechtlich nicht mehr verklagt werden, von wem auch. bloß strafrechtlich schon.

Also isses jetzt verboten?


Nein. Für das sog. "private Verwerten" gibt es (noch) keine strafrechtliche Konsequenz, es sei denn du umgehst einen Kopierschutz. Nur zivilrechtliche. Aber da gilt ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Wie dem auch sei, die Gerichte und die Gesetzeslage sind noch so dermaßen unklar, dass neben zivilrechtlichen Folgen, die auf jeden Fall eintreten können, die strafrechtlichen Konsequenzen bei privaten Kopierern gleich Null sind. Die Gerichte tun sich mit allem schwer - wer mal ein Gutachten gesehen hat, wie eine Willenserklärung per Mausklick gewertet wird, weiß was ich meine. (ich habe vor gut einem halben Jahr eins gemacht)

Die "gewerbliche Verwertung", das sog. Raubkopieren, sieht natürlich anders aus.

Danke. Genau das wollte ich wissen. Und da ich niemandem einen Schaden zufüge (finanziell) KANN man mich gar nciht verklagen *pfiffel*

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Bike: Honda CBR 125 R offen

Wohnort: Friedrichshafen, Stadt der Asylanten :D

10

Montag, 18. Oktober 2004, 20:29

heißt das spiel zuuuufällig baldur's gate?

Zitat

Original von Wallimar
Der O.mus verteilt Freibier aufm YBC?! 8o

:daumen:
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Bike: Hyosung Naked 125

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11

Dienstag, 19. Oktober 2004, 22:28

Zitat

Original von ouija
heißt das spiel zuuuufällig baldur's gate?

Jawoll, richtig. Wieso?

Ich finds einfach saugeil, ist zwar alt, aber hey.

Zitat

Original von SETO
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