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Registrierungsdatum: 9. April 2002
Bike: MV Agusta Brutale 800RR ´24, Suzuki RM-Z450 Supermoto ´09,
Wohnort: Remschcoast
Registrierungsdatum: 20. Mai 2004
Bike: Honda Hornet 600 PC34
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Original von Jarek
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Original von Com. Rapp
tjoa, ich bin echt scheisse, muss ich schon sagen![]()
amen aber kommst immer noch net an lionel drann.. da kommt keiner drann
@ other mod close danke ich wusste das hier sowas passiert sind halt zuviele kinder hier
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
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Original von Jarek
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Original von Com. Rapp
tjoa, ich bin echt scheisse, muss ich schon sagen![]()
amen aber kommst immer noch net an lionel drann.. da kommt keiner drann
@ other mod close danke ich wusste das hier sowas passiert sind halt zuviele kinder hier
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Original von Kingmueller
Wurde bei dem Unfall eindeutig geklärt, dass du im Recht bist?
Prinzipiell kannst du selbst für den Bruch schmerzensgeld verlagen. Auch ohne irgendwelche Folgeschäden.
Wenn die Vsg. jedoch schonmal was gezahlt hat und du eine Abfindungserklärung unterschrieben hast, kannst du es vergessen.
Achja: Man muss davon "von außen" nix sehen! Solange auf den Röntgenbildern erkennbar ist, dass es nicht 100%ig verwachsen ist, kannst du auch auf "Folgeschaden" plädieren.
Geld müsste auf jeden Fall reinkommen. Nach der Höhe darfst du mich aber nich fragen..
PS: auch Fahrtkostenerstattung für die Wege zum Arzt, sowie den Verdienstausfall den du und dein evtl. Fahrer in dieser Zeit erlitten haben könnte, muss von der Vsg. gezahlt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (28. Oktober 2004, 16:56)
Registrierungsdatum: 9. April 2002
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Original von Jarek
@ other mod close danke ich wusste das hier sowas passiert sind halt zuviele kinder hier