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Ra@ZZ125

unregistriert

1

Samstag, 6. November 2004, 21:43

Jugendschutzgesetz

Moinsen, mir ist da gerade was eingefallen, und zwar steht im Jugendschutzgesetz ja das personen unter 18 Jahren nach 24uhr nicht draussen sein dürfen.
Aber ab wann darf man denn wieder raus?
Ich mein, ich könnt auch morgens um 4 losfahren weil ich um 6 uhr bei der arbeit sein muss.

Wie isn sowas geregelt?

thx schomal
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2

Samstag, 6. November 2004, 21:45

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das Gesetz gilt nur für Gaststätten und so. Auf der Straße darfste dich soweit ich weiß die ganze Nacht aufhalten solang du nicht randalierst oder rumschreist oder so.
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3

Samstag, 6. November 2004, 21:46

du darfst dich nach 24 nichtmehr in kneipen, kinos ect. also allen öffentlichen instituten aufhalten..
aufer straße kannst immer sein..
ist nix verboten dran..
cu
angel
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4

Samstag, 6. November 2004, 21:48

Zitat

Original von AngelBuffy
du darfst dich nach 24 nichtmehr in kneipen, kinos ect. also allen öffentlichen instituten aufhalten..
aufer straße kannst immer sein..
ist nix verboten dran..
cu
angel


Jugendschutzgesetz

-> http://www.kindex.de/pro/index.aspx?mode…ze&value=juschg

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cyberz« (6. November 2004, 21:50)

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5

Sonntag, 7. November 2004, 01:25

mal ne andere frage zum jugendschutzgesetz. wieviel prozent alkohol darf in nem getränk sein dass man ab 16 trinken darf? oder wie wird das sonst geregelt wenns nicht nach der prozentzahl geht???

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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da_meat

war: /v)e@T

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6

Sonntag, 7. November 2004, 02:38

das hat meiner ahnung nach was mit dem bräungsverfahren zu tun! Prost, bin ackê!!m cya joa
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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7

Sonntag, 7. November 2004, 08:43

Zitat

wieviel prozent alkohol darf in nem getränk sein dass man ab 16 trinken darf?

Alle getränke, die Branntwein nur in gerinen Mängen enthalten.
Ok.. klingt als sei es Auslegungssache.
Du darfst trinken:
-Biere (+div. Biermixgetränke)
-Weine

Du darfst nicht trinken:
Alles, was Branntwein ich nicht geringen Mängen enthält.
z.B.
div. Schnäpse/Brände
Liköre
Alco-Pops
Longdrinks
Cocktails


Du darfst, egal mit welchem Alter, jedoch auf Alkohol aus der Tüte zurückgreifen :daumen:
Leider weiß ich den Namen nichmehr :(

PS. Das o.g. ist alles v.a. in der Gastronomie Auslegungssache.
Z.B. bei uns in der Disse:
u. 18
-Longdrinks, die nicht auf Spirituosen basieren (z.B. Grüne Witwe, Malibu Multi, ..) (Red-Red weiß irgendwie selbst keienr wozu das zählt)
-Bier
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Beiträge: 975

8

Sonntag, 7. November 2004, 11:53

alkoholbrausepulver soll voll blöd sein, erstmal solls total süß sein und dann
hauts nichma rein, und kostet n haufen geld
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Matthias

unregistriert

9

Sonntag, 7. November 2004, 15:20

@Kingmueller

wobei diese tollen "Alcopops" jetzt schon auf Weinbasis sind, damit da keine Zusatzsteuer druff kommt...

Aber ansonsten hast schon recht.
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