Mittwoch, 17. September 2025, 14:38 UTC+2
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Original von fwmone
Angenommen also, alle o. g. Punkte wären geklärt; sprich Geschwindigkeit angepasst, Abstand ausreichend, bremsbereit gewesen, dann kann dem Fahrer keine Pflichtwidrigkeit nachgesagt werden und er ist unschuldig.
Ist einer der Punkte erfüllt, ist er entweder Teilschuld oder ganz schuld. Und im Endeffekt wird recht häufig einer der Punkte erfüllt sein...
Registrierungsdatum: 1. Juni 2003
Bike: Aprilia rs bj.00 tunig: Stylische BlackBox
Wohnort: Ludwigshafen
fwmone
unregistriert
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
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Da kommen bei Verkehrsdelikten eben die Verstöße gegen Verkehrsregeln in Frage. Das sind u. a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrt u. s. w. Ebenfalls sorgfaltswidrig handelt, wer mit unangepasster Geschwindigkeit fährt.
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Man kann ein 10 jähriges Kind nicht alleine an ner 50ger Zone spielen lasseN!
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Und da hier von keinem Tod des Kindes die Rede ist, ist eine fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB, anzuprüfen.