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Registrierungsdatum: 8. Juli 2004

Beiträge: 247

Bike: Daelim VT 125 Evo

Wohnort: Erkelenz / NRW

16

Dienstag, 7. Dezember 2004, 18:59

Naja, ich denk mal bei dem Fall bleibts bei einem einzelnen, denn das ist wirklich bullshit (sry ist aber so).

@RG-Racer: Ich glaub dir das auch mal so, habe aber trotzdem beim Auswaertigen Amt mal nachgefragt ;-)
Keep Smilin',
Adan0s

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Adan0s« (7. Dezember 2004, 19:03)

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Registrierungsdatum: 7. Dezember 2004

Beiträge: 43

Bike: tzr125, legal offen & fies ;)

Wohnort: Lauterbourg, Frankreich

17

Dienstag, 7. Dezember 2004, 19:05

Zitat

Original von fwmone
Was die Staatsanwaltschaft sagt hat i. Ü. auf die Rechtssprechung und die -lehre absolut keinen Einfluss. Für die Bauartbedingtheit gibt es vermutlich keine feste oder eine eventuell missverständliche Definition. Der eigentliche Wille vom Gesetzgeber ist jedoch auch bei einer Drosselung ganz klar erfüllt.


Naja, das Problem heisst "Präzedezfall" (oder so :D). Wenn hier ein Staatsanwalt sitzt, der die Jugendlichen von ihrn 125er n holen will und die wieder zurück auf die 50er schubsen will, dann könnte es durchaus zu einem Urteil kommen, das dann wiederm durchaus Auswirkungen auf zukünftige Verfahren hat.

Beispiel: "Herr Bla wird hiermit wegen Fahren ohne Führerscheins zur Strafe von 1000 Euro verurteilt. Siehe Grundsatzentscheidung Aktenzeichen Blubb". Ein Gericht verurteilt so, also sollten ich an die ungefähre RIchtung auch andere Gerichte halten...

Würde aber in solche einem fall im worst case bis zum Verfassungsgericht gehen und spätestens da zurückgewiesen werden...

Gruss, Mike

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »blackmike« (7. Dezember 2004, 19:08)

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fwmone

unregistriert

18

Dienstag, 7. Dezember 2004, 20:15

Zitat

Original von blackmike
Naja, das Problem heisst "Präzedezfall" (oder so :D). Wenn hier ein Staatsanwalt sitzt, der die Jugendlichen von ihrn 125er n holen will und die wieder zurück auf die 50er schubsen will, dann könnte es durchaus zu einem Urteil kommen, das dann wiederm durchaus Auswirkungen auf zukünftige Verfahren hat.


Bei so einer lebensfremden Anklage käme es allerspätestens in der ersten Instanz zu anderem Urteil.
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