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fwmone
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Original von Tristan
Ich dachte Händler sind seit ein paar Jährchen sogar verpflichtet, auf die technische Funktionstüchtigkeit solcher Geräte (Verschleißteile ausgenommen) mindestens 24 Monate Garantie zu geben? Lediglich bei Gebrauchtwaren mit Rechnung von einem registrierten Händler beträgt die Mindestgarantiezeit 12 Monate?
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Original von fwmone
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Original von Tristan
Ich dachte Händler sind seit ein paar Jährchen sogar verpflichtet, auf die technische Funktionstüchtigkeit solcher Geräte (Verschleißteile ausgenommen) mindestens 24 Monate Garantie zu geben? Lediglich bei Gebrauchtwaren mit Rechnung von einem registrierten Händler beträgt die Mindestgarantiezeit 12 Monate?
2 Jahre Gewährleistung.
Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
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Original von Tristan
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Original von fwmone
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Original von Tristan
Ich dachte Händler sind seit ein paar Jährchen sogar verpflichtet, auf die technische Funktionstüchtigkeit solcher Geräte (Verschleißteile ausgenommen) mindestens 24 Monate Garantie zu geben? Lediglich bei Gebrauchtwaren mit Rechnung von einem registrierten Händler beträgt die Mindestgarantiezeit 12 Monate?
2 Jahre Gewährleistung.
Wusste nicht, dass zwischen Garantie und Gewährleistung ein Unterschied ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (14. Dezember 2004, 21:50)