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Registrierungsdatum: 9. Oktober 2002
Bike: TRX 850 und DR 350
Wohnort: Hessen (Taunus)
Zitat
Nebelschlussleuchte: Oft wird die Nebelschlussleuchte schon bei schlechter Sicht angeschalten und damit der nachfolgende Verkehr geblendet. Die StVO sieht vor, dass die Nebelschlussleuchte erst bei weniger als 50 Meter Sicht eingeschalten und dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf. Dies gilt auch für die Nebelscheinwerfer.
Zitat
§ 17 Beleuchtung:
3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Wohnort: Vo dr Alb ra
Zitat
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Zitat
Original von neb-neo
Zitat
Nebelschlussleuchte: [..] dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf.
Registrierungsdatum: 9. Oktober 2002
Bike: TRX 850 und DR 350
Wohnort: Hessen (Taunus)
Zitat
Original von ind
...
Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...
Registrierungsdatum: 9. Oktober 2002
Bike: TRX 850 und DR 350
Wohnort: Hessen (Taunus)
Zitat
Original von Kingmueller
Dann macht einfach keiner mehr die Leuchte an
edit: oder sie wird zum Tempomat umfunktioniert![]()
Zitat
Original von ind
Zitat
Original von neb-neo
Zitat
Nebelschlussleuchte: [..] dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf.
Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...
Zitat
Original von Scout
Zitat
Original von ind
Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...
das gibts schon. Bei <=50m Sicht, Nebelschlussleuchte an und Höchstgeschwindigkeit von 50km/h