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Steven

unregistriert

1

Mittwoch, 16. Februar 2005, 19:28

EWG-Betriebserlaubnisbogen Eintragungspflichtig?

Ja oder nein?

Was heisst EWG?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steven« (16. Februar 2005, 19:29)

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2

Mittwoch, 16. Februar 2005, 19:50

ewg = europäische wirtschaftsgemeinschaft

wurde in den späten 50ern gegründet mit 6 (?!) Mitgliedsstaaten - grob gesagt wars n vorläufer der EG
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sLid3r« (16. Februar 2005, 19:51)

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3

Mittwoch, 16. Februar 2005, 20:11

editiert wegen niwo up

sorry :D verlesen
brumm

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fRieH« (16. Februar 2005, 20:14)

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4

Mittwoch, 16. Februar 2005, 20:14

ewg - eg - eu

edit : hat sich ja nun erledigt
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sLid3r« (16. Februar 2005, 20:15)

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Matthias

unregistriert

5

Mittwoch, 16. Februar 2005, 20:14

Mein Gott jetzt gehts schon wieder ab NiveauDOWN... :(
edit: ok wurde von frieh editiert...

EWG und EURATOM wurden nach dem Maastricht Vertrag '92 zur EG umbenannt. Somit ein Teil der EU.

Aber ich hab die tolle Vermutung der Steven will mit dem Thread was ganz was anderes...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias« (16. Februar 2005, 20:15)

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Steven

unregistriert

6

Mittwoch, 16. Februar 2005, 20:24

ich hab hier vom kraftfahrbundesamt einen EWG-Betriebserlaubnisbogen

aber das mit Europäische Wirtschaftsgemeinschaft kann schon stimmen denn da steht:

...zur Angleichung der Rechtsvorschrisften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis von Kraftfahrzeugen und ihre Anhänger.

Nur...ist das Eintragungspflichtig?

edit: nicht eintragungspflichtig! Juppidu!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steven« (16. Februar 2005, 20:25)

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