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AoRHotte

unregistriert

1

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:36

LKW Führerschein mit 18 ?

jo

es gibt ja diese regelung, dass so bauern-kinder zb schon mit 14 so trecker fahren dürfen weil die dem vatter helfen müssen.

dürfte ich zb auch nen LKW führerschein schon mit 18 machen, weil ich meinem vatter helfen muss damit ? ( das noch nichtmal gelogen ! ....vatter hat ne KFZ/LKW werke....)



wie siehts aus ?
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Registrierungsdatum: 16. Februar 2002

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Bike: japanische Motorräder

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2

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:38

Wär mir neu, wenn es nicht möglich wäre mit 18 einen LKW FS machen zu

können !! Google mal ne Runde.

lg und Unzucht mit Insekten

Zitat

Ich such auch noch (am besten vollbusige) Superbike-Fahrerinnen im Raum Stuttgart die einem zeitweiligen Moppedtausch und auch gelegentlichem Austausch von Körperflüssigkeiten gegenüber offen sind
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O.mus

Super Moderator

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Bike: GSF 1200S

3

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:40

meines wissens is lkw erst mit 21 (oder noch älter ?) zu machen, ausnahme ist der BW schein.

das alles is natürlich nicht 100pro also wenns um leben und tod geht lieber in der fahrschule nachfragen ;)
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Bike: japanische Motorräder

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4

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:43

Umfang der Klasse C :

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Alter: 18 Jahre im gewerblichen Verkehr ab 21 Jahren alle 5 Jahre ärztliche u.augenärztl.Untersuchung erforderlich Kraftwagen mit mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg; max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Zitat

Ich such auch noch (am besten vollbusige) Superbike-Fahrerinnen im Raum Stuttgart die einem zeitweiligen Moppedtausch und auch gelegentlichem Austausch von Körperflüssigkeiten gegenüber offen sind
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AoRHotte

unregistriert

5

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:43

ich hab jetzt echtmal geschaut...also irgendwie hat mein fahrlehrer mich abgezogen damals !


ich fragte den so: kann ich auch LKWs fahren mit 18 ? der so nööö erst ab 21 ....



also ich kann definitv LKWs schon mit 18 fahren ! nur die frage is ja, ob ich auch die ganz grossen damit fahren kann? ( und um die gehts ja eigentlich..)
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AoRHotte

unregistriert

6

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:44

Zitat

Original von Dicker Jung
Umfang der Klasse C :

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Alter: 18 Jahre im gewerblichen Verkehr ab 21 Jahren alle 5 Jahre ärztliche u.augenärztl.Untersuchung erforderlich Kraftwagen mit mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg; max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein.


danke das wars was ich wissen wollte ! :daumen:

hatte mein fahrlehrer ja nicht gaaaanz unrecht.,..hmmm


Zitat

ausnahme ist der BW schein.


das wäre momentan echt mein einziger grund zum bund zu gehen !!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AoRHotte« (27. Februar 2005, 21:45)

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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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7

Sonntag, 27. Februar 2005, 21:59

natürlich kannst du
ab 18 eben wenn man das gewerblich macht wie in deinem fall
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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Cleaner

*putzfetischist*

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8

Sonntag, 27. Februar 2005, 22:43

Zitat

Original von AoRHotte

Zitat

Original von Dicker Jung
Umfang der Klasse C :

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Alter: 18 Jahre im gewerblichen Verkehr ab 21 Jahren alle 5 Jahre ärztliche u.augenärztl.Untersuchung erforderlich Kraftwagen mit mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg; max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein.


danke das wars was ich wissen wollte ! :daumen:

hatte mein fahrlehrer ja nicht gaaaanz unrecht.,..hmmm


Zitat

ausnahme ist der BW schein.


das wäre momentan echt mein einziger grund zum bund zu gehen !!


Denk mal nicht, dass du dort so einfach einen Führerschein bekommst. Erstmal musst du in die richtige Einheit kommen, was schon sehr schwer ist. Ob du dann nach der Grundausbildung zum Lehrgang darfst bzw. als Fahrer eingesetzt wirst kann dir auch keiner sagen.
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Pidello

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9

Sonntag, 27. Februar 2005, 22:47

fehlt da nen komma? aber ab 18, im gewerblichen ab 21 wäre ja auch seltsam. wer fährt privat LKW?

aber wie auch immer: such dir ne fahrschule die LKW scheine anbietet und frag da nach.
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10

Montag, 28. Februar 2005, 09:20

du darfst mit 18 dein lkw machen du darfst gewerblich bis 7,5tonnen fahren
du darfst privat mit nem 40tonner duch de gegend fahren, also spricht nichtgewerblich privat und ab 21 darfst du alles fahren wenn du denn noch den ADR schein hast
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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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11

Montag, 28. Februar 2005, 12:32

wenn du in vaddas firma arbeitest geht das auch mit 18 so isses bei nem bekannten von mir gewesen
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ernando Langhan« (28. Februar 2005, 12:32)

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12

Montag, 28. Februar 2005, 15:25

jo wenn des nen 7,5tonner is sonnst nicht weil du die andern nicht geweblich fahren darfst, un wenn du fürdein vadder das machst is das gewerblich
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O.mus

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13

Montag, 28. Februar 2005, 15:44

Cleaner hat recht, ich war zb bis zum ende der AGA als fahrer vorgesehen und wurd sogar extra zum BWK Amberg gefahren für die Augenuntersuchung.
Beim BWK Ulm hiess es dann sie haben keine Fahrer und aus der Traum vom LKW schein :(
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