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Registrierungsdatum: 15. September 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Wohnort: Nähe Köln
Zitat
Original von Böser_Wolf
Zitat
Original von marwin
Dann fahrt halt nach Frankreich oder Spanien, das ist doch viel attraktiver.
Oder einfach in die Alpen nach Bayern.
also mit 80 sachen von köln nach bayern ist schon bissle weit.
von köln aus ist holland halt schnell erreicht, sind nur 50km. spannend ist trotzdem net, da rumzufahren. fahrt doch lieber in die eifel, ist viel lustiger und auch legal.
SETO
unregistriert
Zitat
Original von marwin
Dann fahrt halt nach Frankreich oder Spanien, das ist doch viel attraktiver.
Oder einfach in die Alpen nach Bayern.
Zitat
Original von Arne
ICH RAFF GARNICHTS MEHR .
Gruß arne
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SETO« (10. April 2005, 21:44)
Registrierungsdatum: 8. August 2003
Bike: Hyosung Naked 125
Wohnort: Aus dem Abgrund...
Zitat
Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
Zitat
Original von Arne
hi leute
einfach mal lesen http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php
HIER MAL EIN AUSZUG :
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
DAS IST ES A1 ist in NL gültig
Gruß Arne
Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
Zitat
Original von Arne
hi leute
einfach mal lesen http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php
HIER MAL EIN AUSZUG :
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
DAS IST ES A1 ist in NL gültig
Gruß Arne
Zitat
aus Motorrad
dass es Mitgliedstaaten möglich ist, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. In Hinsicht auf die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (10. April 2005, 23:53)
Wicked
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