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Chris_RS

Administrator

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16

Sonntag, 12. Juni 2005, 00:35

is doch ganz einfach, wenn kein pw oder ne andere sicherung drauf ist isses öffentlich weil nicht privat. öffentlich ist wo jeder drauf zugreifen kann und das war der fall.

und im übrigen.. er speichert mp3s im netz um von anderswo drauf zugreifen zu können.. selten so gelacht.. doofheit wird bestraft würde ich sagen
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Registrierungsdatum: 1. Mai 2005

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17

Sonntag, 12. Juni 2005, 01:35

Wieso wird dann Rapidshare nicht verklagt? Auf denen ihren Servern liegen 1000sende Mp3´s. :gruebel:
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18

Sonntag, 12. Juni 2005, 10:26

Zitat

Original von greedy
Wieso wird dann Rapidshare nicht verklagt? Auf denen ihren Servern liegen 1000sende Mp3´s. :gruebel:


Laut Rapidshare dürfen keine illegalen Sachen raufgeladen werden.
Rapidshare stellt ja nur der Space zur Verfügung, genauso wie geocities, T-online, AOL etc...
Die werden, allein schon aus eigenem Interesse bestimmte Datein die millionenfach heruntergeladen werden überprüfen, mehr aber nicht.
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19

Sonntag, 12. Juni 2005, 13:16

Naja, scheint ja nicht so aussichtsreich zu sein :(

@Falk: Verzeichnisse/Dateien waren eben nicht in Suchmaschine drin.
Und es ist uns immer noch ein riesen Rätsel, wie die das überhaupt finden haben können...

Prinzipiell ist die Lage ja klar, allerdings hat mich interessiert ob man mit dem Argument, dass sie quasi durhc illegale Methoden erstmal auf die Verzeichnisse gekommen sind, etwas reißen könnte.
Vllt könnte man sogar sagen, dass das Scannen von Verzeichnissen dem Knacken von Passwörtern nahe kommt.

Aber naja, er wird wohl zahlen, was bleibt einem auch anderes üblich :/
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fwmone

unregistriert

20

Sonntag, 12. Juni 2005, 13:27

Zitat

Original von duz
@Falk: Verzeichnisse/Dateien waren eben nicht in Suchmaschine drin.
Und es ist uns immer noch ein riesen Rätsel, wie die das überhaupt finden haben können...


Was soll die "zwielichtige" Seite sonst sein?
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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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21

Sonntag, 12. Juni 2005, 13:36

mein freund rät deinem freund jedenfalls erstmal abzuwarten ob die wirklich druck machen statt wie son naives lämmchen jetz gleich zu bezahlen
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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fwmone

unregistriert

22

Sonntag, 12. Juni 2005, 13:55

Da gibt mein Freund deinem Freund und über diesen dann wieder dem Freund von duz den Tipp, im Falle einer Abmahnung nicht einfach abzuwarten, es sei denn es handelt sich offensichtlich um einen plumpen Versuch an Geld ranzukommen.

Rein rechtlich gesehen hat der Abmahnende die Möglichkeit, einen Prozess anzustoßen. Eben um die Kosten für diesen teuren Prozess zu verhindern, muss unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wenn dieser wiederum es für richtig hält, nicht zu reagieren (aus o. g. Grund bspw.) ist es in Ordnung, aber voraussichtlich wird er eben eine Antwort mit meinen vorgenannten Argumenten abgeben.

Abmahnung ist in jedem Fall immer eine recht beschissene Ausgangslage, die eigentlich immer mit Kosten verbunden ist, egal wohin diese auch gehen. Sagt also mein Freund zumindest.
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Pidello

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23

Sonntag, 12. Juni 2005, 15:07

Zitat

Original von duz
Und es ist uns immer noch ein riesen Rätsel, wie die das überhaupt finden haben können...

[...] quasi durhc illegale Methoden [...]
Vllt könnte man sogar sagen, dass das Scannen von Verzeichnissen dem Knacken von Passwörtern nahe kommt.


Wo istn da das große Rätsel? Ich geb www.deinedomain.de/copyrightgeschuetzteslied.mp3 ein, und wenns die datei gibt merk ich das, egal ob sie irgendwoe verlinkt ist oder nicht. Warum sollte da nicht wer nen paar Server damit beschäftigen systematisch das Netz nach MP3s zu scannen? Genug Geld dafür haben sie ja, wenn jeder Treffer erstmal 800 € bringt.

Und da ist genau nix illegal. Was ohne jegliche Zugangsbeschränkung öffentlich online gestellt wird ist öffentlich verfügbar.

Und nein, der Vergleich am Ende passt genau gar nicht. Es ist das absolute Gegenteil.
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24

Sonntag, 12. Juni 2005, 21:58

ja das würde ich aber auch mal sagen, wo kommst du denn auf die idee dass es illegal ist nen öffentlichen server zu durchsuchen... (obwohl: in deutschland könnte man sich sowas ja noch vorstellen :D)

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




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25

Sonntag, 12. Juni 2005, 22:56

Es geht darum, dass die Verzeichnisse nicht bekannt sind.
Hostname ist xxx.de - darauf läuft eine normale Webseite (ohne DirectoryListing). Nur in zwei Userverzeichnissen xxx.de/~user1/ und xxx.de/~user2/ waren solche Dateien gespeichert. DIe einzige Möglichkeit an diese Verzeichnisse zu kommen ist quasi ein Bruteforce, der ALLE Buchstabenkombinationen durchgeht!! Oder eine Auspionierung via Trojaner. Und das ist soweit ich weiß illegal.
Es ist nicht so, dass man einfach xxx.de eingibt und dort die Verzeichnisse stehen. Diese sind unbekannt!
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Pidello

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26

Montag, 13. Juni 2005, 02:05

man muss kaum alle Buchstabenkombinationen durchgehen, die gängigsten Bezeichnungen für Verzeichnisse in denen mp3s liegen könnten reichen doch vollkommen aus. Dein Freund kann ja mal in den logs nachschauen obs irgendwann auffällig viele Seitenaufrufe gab.

Aber nochmal: Illegal ist da nix.
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27

Montag, 13. Juni 2005, 10:00

geh zum anwalt. da sind ein paar juristische fehler in der abmahnung, beispielsweise die kurze frist.

damit kommt er nicht durch, dein freund aber auch nicht, wenn er nicht zum anwalt geht.

vielleicht sollten sich zu unrecht abgemahnte darüber gedanken machen mit einer abmahnung auf die unterlassung zukünftiger unrechter abmahnungen zu klagen? die kosten der rechtsberatung könnten da neben den kosten der abmahnung(kostennote) ja als schaden im sinne eines schadensersatzes gesehen werden.... :daumen:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Emily« (13. Juni 2005, 10:02)

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fwmone

unregistriert

28

Montag, 13. Juni 2005, 11:13

Zitat

Original von Emily
geh zum anwalt. da sind ein paar juristische fehler in der abmahnung, beispielsweise die kurze frist.


Kannst du nicht beurteilen, er könnte das Schreiben auch montags erhalten haben - und eine Woche Frist für eine Unterlassungserklärung wurde als angemessen anerkannt. Selbst wenn nicht: das sind allenfalls kleine Formmängel, die den Grund der Abmahnung nicht aufheben. Du kannst Fristverlängerung beantragen. Und natürlich kann eine Unterlassungserklärung auch zu weit sein, aber wie gesagt sind das alles nur Dinge, über die man verhandeln kann. Der Grund für die Abmahnung bleibt.
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Bike: Suzuki RGV VJ22B

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29

Montag, 13. Juni 2005, 17:48

Zitat

Original von duz
Es geht darum, dass die Verzeichnisse nicht bekannt sind.
Hostname ist xxx.de - darauf läuft eine normale Webseite (ohne DirectoryListing). Nur in zwei Userverzeichnissen xxx.de/~user1/ und xxx.de/~user2/ waren solche Dateien gespeichert. DIe einzige Möglichkeit an diese Verzeichnisse zu kommen ist quasi ein Bruteforce, der ALLE Buchstabenkombinationen durchgeht!! Oder eine Auspionierung via Trojaner. Und das ist soweit ich weiß illegal.
Es ist nicht so, dass man einfach xxx.de eingibt und dort die Verzeichnisse stehen. Diese sind unbekannt!


es ist doch ganz egal wie man die sachen da eingibt. ob man jetzt mit einer bruteforce attack alles durchprobiert hat oder nicht. was ist daran illegal? ist schließlich kein passwort. ein trojaner wäre natürlich schon illegal.

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




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Bike: Sachs xtc 4t / pocketbike

30

Montag, 13. Juni 2005, 19:15

da ist dein freund ja noch gut bei wech gekommen !! bezahl es lieber und gut ist !!

kollege von mit konnte 1500euro blechen weil er mp3 auf seinem webspace hatte
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