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kaufvertrag kündigen
so mal ne frage:
meine eltern haben sich gestern ne küche gekauft und haben auch den kaufvertrag unterschrieben. jetzt haben se nochmal ne nacht drübver geschlafen und sind hin un wollten die kaufvertrag kündigen, doch die meinten dass geht nicht, wenn dann müssten sie dort ne andere küche kaufen, was se aber net wollen.
nun meine frage, das kann doch nicht sein dass man diesen kaufvertrag nciht mehr kündigen kann!
hat man net 14 tage oder so das recht den vertrag zu kündigen.
wäre nett wenn einer mal was dazu sagen könnte, vielleicht mit gesetzestext !
vielen dank schon mal im vorraus !
Vertrag is Vertrag.
Sie sind ein Verpflichtungsgeschäft eingegangen. Von daher kann der Küchenhersteller auf die Erfüllung des Vertrags bestehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias« (6. November 2005, 17:16)
du hast hier ganz eindeutig nen geschlossenen kaufvertrag, aus dem sich pflichten ergeben. nämlich übereignung der kaufsache, und bezahlung. wenn du dann auch noch nen rechtstext haben willst, dann schau mal bei § 433 BGB.
der kaufvertrag ist jedenfalls geschlossen, also gibts da auch nichts mehr mit anfechtung der willenserklärung oder sonstwas. "kündigen" kann man auch keinen vertrag rückwirkend, sondern nur einen fortlaufenden ab einem gewissen zeitpunkt in der zukunft.
was zu prüfen ist, wäre hier ein rücktritt § 346 ff, da habe ich aber im moment nicht den nötigen überblick.
aber wie wärs mit dem einfachsten: in den kaufvertrag reinschauen, lesen. da stehts nämlich mit großer wahrscheinlichkeit drin, wies geregelt ist.
Parteien können sich ein Rücktrittsrecht vorbehalten; das ist bei Möbelgeschäften auch durchaus üblich, aber häufig mit Rücktrittsgebühren verbunden. Steht im Vertrag drin.
Holt eucht die Kopie vom Vertrag was das Möbelhaus hat und zerreist es.