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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

16

Mittwoch, 9. November 2005, 22:50

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Zitat

Bußgeldverstoß

Beim widerrechtlichen Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht in jedem Falle unabhängig von Abschleppmaßnahmen die Möglichkeit, unter Anwendung des § 12 LOWiG bußgeldrechtlich vorzugehen, dies jedoch nur bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen (unbefugt, nichtöffentliche Fläche, deutlich sichtbar und verständlich ausgeschildert bei Stellplätzen, in Grundstücksein- und ausfahrten unbefugt). Polizeivollzugsdienst und gemeindliche Vollzugsbedienstete können Verwarnungen erteilen und Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro (bisher 75 DM) erheben. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Durchführung von Bußgeldverfahren ist die Ortspolizeibehörde (§ 16 Abs.2 LOWiG).


Selber "Bußgeld" erheben ist Privatpersonen m.M. nach also gar nicht erst erlaubt. Wenn die Person nicht zu erreichen ist, dann muss der Falschparker eben selber tiefer in die Tasche greifen.

Ich würde also deutlich auf das Abschleppen oder bei Möglichkeit versetzen des Fahrzeuges verweisen. Und dazu dann versuchen es so zu regeln. Dann bist nämlich fein raus.

Zitat

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzforderung gegen den Störer auch abtreten, dies z.B. an den Abschleppunternehmer. Derselbe hat dann infolge dieses übergeleiteten Anspruchs möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Fahrzeugs gem. § 273 BGB.
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fwmone

unregistriert

17

Donnerstag, 10. November 2005, 06:47

Zitat

Original von vission
So dadrin stehts! Parkkralle ist also sehr kritisch anzusehen!
Abschleppen wäre möglich!

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrec…chleppen_03.php


Wenn du jemanden von eurem Gemeinschaftsparkplatz abschleppen lässt, bist du genauso wenig gerechtfertigt, schließlich stehen noch andere Parkplätze (auf diesem Parkplatz) zur Verfügung. Durch die Parkkralle soll zum einen der Abschreckungseffekt erzielt werden und zum anderen der Falschparkende in Zukunft nicht mehr auf dem Parkplatz stehen - Nötigung kann man keinesfalls unterstellen, wenn der Falschparkende um Entfernung der Parkkralle bitten muss und dies ohne größeren Aufwand möglich ist. Vielmehr muss man gerade hier das deutlich günstigere Mittel anerkennen, schließlich würde ein Abschleppen erheblich(!) mehr Aufwand bedeuten.

Natürlich könntet ihr es letztlich aber auch viel einfacher handhaben - schlicht eine Kette vor den Parkplatz und schon parkt kein unberechtigter mehr drauf...

Zitat

Original von GreatReaper100
Selber "Bußgeld" erheben ist Privatpersonen m.M. nach also gar nicht erst erlaubt. Wenn die Person nicht zu erreichen ist, dann muss der Falschparker eben selber tiefer in die Tasche greifen.


Natürlich nicht, steht ja hier auch nirgends.
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Registrierungsdatum: 3. Dezember 2004

Beiträge: 922

Bike: Yamaha R6S 07, alle 125er wesch, Mini Cooper R31, BMW 330CI E 46

Wohnort: Echterdingen

18

Donnerstag, 10. November 2005, 08:33

Sorry für tas Ot, aber wo bekommt man so ein Viech her? Denn unser Nachbar blockiert immer den Eingang zu unserem garten um uns zu ärgern, das bittew 3meter Abstand zum Grundstückseingangschild hat er geklaut....

Mhh wo gibt es die Viecher und was kosten die?

Zitat

Original von otikkaa
siehste, 15km weiter von dir gehoert das herumspritzen von koerperfluessigkeiten zum tag wie beispielsweise das geschaeft aufm stillen oertchen :daumen: andere laender, andere sitten :D
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