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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 1 083

1

Montag, 5. Dezember 2005, 12:24

Namensänderung

Hi!

Mein jetziger Familienname ist nicht mein Geburtsname. Resultiert daraus das sich meine richtigen Eltern ham scheiden lassen als ich noch ganz jung war. Mutter hat neu geheiratet und da wurde mein Name mit geändert ohne das ich was gegen tun konnte (war zu jung - unter 7 Jahre). Nun hätte ich gern meinen Geburtsnamen aus verschiedenen Gründen wieder zurück. Hab von verschiedenen Leute - ob die nun Ahnung ham oder nicht kann ich net beurteilen - gehört, dass dieses Unterfangen von Amtswegen garnicht so einfach ist.

Hab im BGB nur nen par Sachen von wegen Scheidungskindern gefunden, da ich nun aber schon volljährig bin trifft das ja au net mehr ganz zu, oder!?

Vielleicht kann mir jemand ein par Tips bzw Ratschläge geben wie man sowas bewerkstelligt, was man dafür braucht (Geburtsurkunde ist kalr, evtl halt noch sonstiges Zeug) und wie die Chancen bei sowas stehen. Weil wenn ne Namensänderung so einfach wär täten sich glaub ich viel mehr Leute umbennen ^^. Halt Familienname, net Vorname.

Hoffe auf nen par gute Antworten :-)
I am not bound to please thee with my answers.
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

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Bike: kein 2-rad-scheiss

2

Montag, 5. Dezember 2005, 12:36

Wie wärs wenn du einfach bei euch auf der Gemeinde im Einwohnermeldeamt oder auf dem Standesamt anrufst und dort fragst was dazu nötig ist? ;-)
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fwmone

unregistriert

3

Montag, 5. Dezember 2005, 12:37

Namensänderung beantragt man beim Landrats- oder Bürgermeisteramt. Dafür braucht man allerdings vor allem einen wichtigen Grund; der liegt bspw. immer dann vor, wenn der Name lächerlich oder anstößig wirkt ("Otto Fick" oder so was).
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

Wohnort: bei Nürnberg

4

Montag, 5. Dezember 2005, 12:38

Also bei mir wars umgekehrt.
Meine Eltern ham erst vor nem Jahr geheiratet,lol..
Naja ich wurde gefragt ob ich den Nachnahmen behalten will oder net. Und so wurde ich dann halt mal schnell "Umbenannt" *g*

Da ich da aber unterschreiben musste und bei dir das ja deine Mutter damals gemacht hat, denke ich dass es zwar prinzipiell bestimmt möglich ist, aber mit Sicherheit net mal so eben.
Wenn du mit deinem Namen so unglücklich bist, frage doch einfach mal bei euerer Gemeinde nach, sicherlich gibt's da ne Lösung!
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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5

Montag, 5. Dezember 2005, 14:57

Zitat

Original von fwmone
Namensänderung beantragt man beim Landrats- oder Bürgermeisteramt. Dafür braucht man allerdings vor allem einen wichtigen Grund; der liegt bspw. immer dann vor, wenn der Name lächerlich oder anstößig wirkt ("Otto Fick" oder so was).


wenn man den namen dann umändert kann man sich da einfach so was ausdenken?
:)24
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Bike: ********

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6

Montag, 5. Dezember 2005, 15:06

Dabei kann man richtig Kohle lassen...
mfg,
NK_73
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7

Montag, 5. Dezember 2005, 16:13

Such dir doch einfach einen netten Jungen, mit einem netten Nachnamen, und heiraten diesen und nehme seinen Namen an :)
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Der_XTC

Das_Kind

Registrierungsdatum: 22. Juni 2004

Beiträge: 7 010

8

Montag, 5. Dezember 2005, 16:15

Nehme mit 18 oder 1,2 Jahre später auch wieder den Geburtsnamen meiner Mutter an, das ist zumindest ganz einfach zu erreichen
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

9

Montag, 5. Dezember 2005, 18:10

ahhh erwischt!
gibs doch zu, du Fekeltasche! Du willst doch nur den Namen deiner leiblichen Mutter annehmen um deine geile Buffy-ähnliche Stiefschwester zu heiraten.... :rolleyes:
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Öli

* Nasenbär *

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Bike: tzr 4fl

Wohnort: hierher

10

Montag, 5. Dezember 2005, 18:20

soweit ich weiß kann man aber den alten namen wieder annehmen...

zumindest ist das bei erwachsenen so die geheiratet haben und sich wieder scheiden lassen...die können dann auch ihren vorherigen namen wiederhaben...

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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julie91

*Bikerbabe*

Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 1 633

11

Montag, 5. Dezember 2005, 19:57

heirate doch ne ische mit dem gleichen namen wie deinem geburtsnamen

oder mit nem anderen tollen :rolleyes:
Alles Schlampen außer mir.
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NSR-Nils

unregistriert

12

Montag, 5. Dezember 2005, 21:33

Zitat

Original von julie91
heirate doch ne ische mit dem gleichen namen wie deinem geburtsnamen

oder mit nem anderen tollen :rolleyes:


Nix gibts, grenzt ja schon fast an Emanzipation ...
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 1 083

13

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 18:25

So, folgendes braucht man nun:

- polizeiliches Führungszeugnis
- nen Haufen ausgefüllte Formulare mit trifftiger Begründung (habch)

das geht dan zum Verwaltungsgericht und die entscheiden. Na wird ne wohl ne Weile dauern :rolleyes:
I am not bound to please thee with my answers.
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