Original von Tristan
Viele Firmen mit Internetshop bieten ja die Möglichkeit des unversicherten Versands an. Damit meine ich jetzt keine Auktionen. Doch was genau bedeutet das? Die Ware ist nicht gegen Verlust versichert? Oder vielleicht nur nicht gegen Beschädigung?
Angenommen ich bestelle etwas per unversichertem Versand und bei mir kommt nichts an. Was dann? Habe ich dann Pech gehabt, oder muss der Internetshop beweisen, dass er das Paket/Päckchen verschickt hat?
Die Frage hat konkret mit dem was man als
Leistungs- und Erfolgsort bezeichnet zu tun. Leistungsort ist dabei der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu erbringen hat. Am Erfolgsort tritt der Leistungserfolg ein. Bei Versandgeschäften wird für gewöhnlich zur Erfüllung eine
Schickschuld vereinbart. Leistungsort ist dabei der Wohnsitz des Schuldners, Erfolgsort der Wohnsitz des Gläubigers. Das heißt: bei unversichertem Versand geht das Risiko von Beschädigung oder Verlust bereits bei Übergabe an den Spediteur durch den Versender auf dich über. Solange der Versender die ordnungsgemäße Einlieferung beim Spediteur nachweisen kann (bspw. Paketschein), ist er grundsätzlich von weiterer Haftung befreit.
Praxisbeispiel:
Käufer K kauft ein prima Volvo S60

-Modell, um es dem Forumsmitglied F zu schenken. Er wählt unversicherten Versand. Versender V gibt das ordnungsgemäß verpackte Päckchen bei der Post auf und kann dies auch nachweisen. K erhält das Paket gar nicht oder beschädigt. Er hat gegenüber dem V schon keine Haftungsansprüche mehr, denn dieser hat seine Schuld erfüllt. Er könnte lediglich Ansprüche beim Spediteur geltend machen, die aber durch den unversicherten Versand ebenso entfallen.
Man liest es manchmal auch anders, nämlich dass V selbst für einen Verlust bei unversichertem Versand haftet. Das ist nur dann richtig, wenn eine Bringschuld vereinbart wurde, wie es regelmäßig beim Versandgeschäft nicht der Fall ist.