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Sonntag, 22. Januar 2006, 15:55

Unabdingbarkeitsprinzip

Hiho!

Ich schreibe morgen eine Sozi Arbeit und wollte ma fragen, ob mir jmd ma mit eigenen Worten dieses Uabdingbarkeitsprinzip erklären kann!

Dazu hab ich leider nichts bei google.de oder wissen.de gefunden! ?(

Wir haben da nur was aufgeschrieben, dass es Rang und Reihenfolge gibt z.B. hier:

- Grundgesetze
- Landesverfassungen
- Gesetz
- Verordnungen
- Satzungen

Das ist halt der Rang und die Reihenfolge, aber was ist denn das Prinzip ansich?

Wenn wir gerade dabei sind, kann mir noch einer erklären was die Einklagbarkeit und Unabhängigkeit bei der Judikative ist, bei dem deutschen Rechtsstaat?

Danke im Voraus! :-)
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

07.09.03 :( My BeSt FrIeNd I WiLL NeVeR FoRgEt YoU :( 07.09.03
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2

Sonntag, 22. Januar 2006, 19:53

meinste das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Unabdingbarkeit ?

hmm, denke aber du brauchst es sicherlich etwas spezieller...so viel wird ja google auch hergeben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Psyco« (22. Januar 2006, 19:55)

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