Vorraussetzungen einer ordnugsgemässen Geschwindigkeitsmessung
Ich suche die Vorraussetzungen für eine ordnungsgemässe Geschwindigkeitsmessung mit handgeführtem Laserdingern. Da gibt es ja so Sachen wie mehrere Leute dabei haben zur Bezeugung und so.
Nur Suche ich jetzt einmal den genauen Wortlaut im Gesetz oder den Richtlinien (für NRW) gerne mit Link
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ripper« (3. März 2006, 17:17)