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leölöw

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1

Freitag, 17. März 2006, 15:24

Mündliche Verträge beim Autokauf

Von mir aus kann ich die ganze Situation nachher nochmal genauer schildern, allerdings habe ich momentan nicht die Zeit dazu.
Hätte gerne eine Auskunft inwiefern mündliche Verträge beim Autokauf gelten.

Ich habe mich für einen Wagen interessiert, der 300 km entfernt steht.
Der Verkäufer versprach mir ihn für 3 Tage "zu reservieren". Allerdings klappte es an dem besagten Tage bei IHM nicht, sodass wir das ganze um eine Woche verschoben hatten.
Normalerweise würde ich morgen hinfahren und den Wagen abholen, allerdings hat er nun ein höheres Gebot erhalten und will den Wagen daher an denjenigen verkaufen der das höhere Gebot hat ( logischer Weise )

Stand :

Ich : 8500 ( laut Anzeige )
Anderer bietet : 10.000

Das Problem bei der Sache ist dass ich nun 2 andere Autos hab sausen lassen weil ich mich darauf verlassen habe, dass ich das Auto erhalte.

Habe ich nun irgendwelche Rechte oder Ansprüche ? Gilt hier kein mündlicher Vertrag ?

Will das ganze nur Interessehalber wissen, natürlich werde ich keine weiteren Schritte einleiten, da es sinnlos ist...

Mfg

Leo
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fwmone

unregistriert

2

Freitag, 17. März 2006, 15:30

Wenn tatsächlich(!) ein KV entstanden ist und dessen Bedingung auch war, zurückzuhalten, dann hast du Anspruch auf die Sache zum entsprechenden Preis.
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leölöw

* bald: ötzlow *

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3

Freitag, 17. März 2006, 15:33

Zitat

Original von fwmone
Wenn tatsächlich(!) ein KV entstanden ist und dessen Bedingung auch war, zurückzuhalten, dann hast du Anspruch auf die Sache zum entsprechenden Preis.


Was muss da alles erfüllt werden ?

Ich mach ja gar nicht wegen dem Auto selbst nun so ein Stress ( ist ja schon schlimm genug ) aber ich dachte nun an eine Art Schadensersatzforderung für den mir entstandenen Schaden.

Kann ja irgendwo nicht sein dass man sowas mündlich vereinbart und es dann nicht eingehalten wird.
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Bike: ...

4

Freitag, 17. März 2006, 15:37

wenn durch ihn bedingt jetzt einen gleichartigen Wagen kaufst, der teurer ist, muss er die differenz zahlen, aber auch nur dann, wenn es wie falk schon sagte ein tatsächlicher Kaufvertrag ist. nur ist die Beweislage hier schlecht, wodurch das ganze hier nur theoretisch möglich wäre.
zum kv gehört dann, dass du sagst, ich nehme den wagen auf jeden fall, wenn er ihren angaben entspricht und er sagt, ok, dann komm in 3 tagen (+die zeit die durch sein verschulden hinausgezögert wurde).

aber da es mündlich war, du wahrscheinlich keinen zeugen bei dir hattest bla und so weiter...

pech
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5

Freitag, 17. März 2006, 15:37

Vergiss die Karre.............Auf meiner Autosuche is mir das täglich passiert.
Erst mal als erstes,...
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Tutti

unregistriert

6

Freitag, 17. März 2006, 15:37

Das lohnt gar nicht, dagegen anzugehen ... Zuviel Stress, kostet nur Geld.

Ich denke das war einfach so ne Zusage ala "jojo ichhalte den solange, komm dann mal vorbei".

Ich hatte auch mal so nen Spezi:
Tag vorher alles klar gemacht fürn Bike, hingefahren.
Dann sagte er mir direkt (stand für 3400 oder so drin), da hat mri heute morgen einer 3800 geboten ..
Denke das ist son billiger Trick meistens, um die LEute hochbieten zu lassen.
Ärgerlich, aber man kann da meist nichts machen, auch wenn man vielleicht im Recht ist.
Zudem ist so ein Beweisen für einen mündlichen Vertrag meiner Meinung nach sehr schwer.
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Bike: ...

7

Freitag, 17. März 2006, 15:40

achne, stimmt
wie falk sagte, kein anspruch auf die differenz sondern auf genau dieses fahrzeug, was er angeboten hat.
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leölöw

* bald: ötzlow *

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8

Freitag, 17. März 2006, 15:50

Es war kein "jojo komm mal vorbei" - Vertrag

Ich sagte genau folgendes :

" Falls das Auto den Angaben in ihrem Angebot entspricht und keine Mängel aufweist werde ich das Auto am Samstag kaufen und auch gleich mit nach Frankfurt nehmen "

Das habe ich auch mehrmals gesagt und ihn mehrmals darum gebeten mir wirklich "verbindliche" Angaben zu machen, da ich 300 km anreise und keine Zeit habe, dann etwas vorzufinden, was nicht den Angaben entspricht.

Der Fall ist allerdings noch ein wenig komplizierter.


Der Wagen wird über ein Autohaus vertrieben ( also über einen Dritten - Nicht das Autohaus direkt sondern der Verkäufer Herr X ), dieser Versicherte mir dies alles und hatte es auch angbelich mit dem Eigentümer "Herr Y" abgesprochen. ( Vor genau einer Woche und 2 Tagen )

Die letzten Tage gab es viel Tumult und heute ruft mich Herr Y an und teilt mir mit, dass er ein Gebot von 10.000 erhalten hat und den wagen "selbstverständlich" zu diesem Preis verkaufen will. Edit : Er gab mir die Zusatzinformation, dass ich den Wagen "haben kann" , falls die Leute die den Wagen am Mittwoch kaufen wollen doch noch abspringen. Allerdings bringt mir das herzlich wenig.

Ich hatte nun sämtiche Kosten für Telefon und sonstiges. Was nun viel schlimmer ist, dass 2 Personen ( 1 Fahrer und 1 KFZ-meister ) sich für Samstag freigenommen haben um das Auto mit mir zu besichtigen und zu überführen.

-- > Dies basierte alles auf seiner Aussage.


Inwiefern greift da die Rechtschutzversicherung und welche Erfolgschancen habe ich ?

Ich habe einen Zeugen der auch mit dem Verkäufer geredet hat und den Ausdruck über das Mobile-Angebot mit der Preisangabe über 8500 Euro. Mittlerweile wurde der Wagen aus www.mobile.de herausgenommen, sodass ich keinen Link posten kann.

Thx für die Infos

Gruss

Leo


Edit2 : Mir sind durch den Vorfall natürlich nun 1 1/2 Wochen verloren gegangen in denen ich mir hätte ein anderes Auto kaufen können. Habe mir hier eine Liste erstellt von 10 weiteren interessanten Autos, wovon noch sage und schreibe 2 zu haben sind..Natürlich die weniger Interessanten.

Das größte Problem bei der Sache ist, dass es sich immer um das gleiche Modell handelt und der Wagen noch ein Facelift sowie einen Gasumbau erhalten wird, was JEWEILS ca 2 Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Danach muss das Auto noch lackiert werden wofür mit Vorarbeit auch noch einmal 1 Woche benötigt wird, damit ich rechtzeitig zum vorgesehenen Termin ein Auto besitze.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leölöw« (17. März 2006, 15:56)

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Bike: ...

9

Freitag, 17. März 2006, 15:55

Zivilrechtliche Klage, da greift der Rechtschutz!

Wie weit die Folgeschäden gezahlt werden kann ich nicht sagen, aber ansich hättest Du ja beweise. Spricht erstmal für Dich.

ABER:

Du weißt nicht, was er sich aus den Fingern saugt, damit Deine Aussage unglaubwürdig klingt.

Ist zwar viel Papierkram, aber nen Recht hättest Du. Ist natürlich ne Sauerei sowas, dagegen kannst Du natürlich angehen. Zeuge auf Deiner Seite ist immer gut, aber könnte seinerseits behaupten, er hätte mit Freisprechfunktion telefoniert und er hätte auch nen Zeugen. Sieht dann wieder scheisse aus.

Man kriegt nicht immer Recht, auch wenn man Recht hat, die Erfahrung habe ich schon gemacht und fast meinen Job verloren.
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leölöw

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Freitag, 17. März 2006, 16:00

Jap, dass meine Chancen da schlecht stehen ist natürlich klar, allerdings sehe ich es nicht ein so "verarscht" zu werden, da ich dadurch nun viel Zeit verloren habe und viel Aufwand für nichts hatte...

Ich kann den Verkäufer ja verstehen, wenn er den Wagen teurer verkaufen will, allerdings darf er dann nicht in Auftrag geben den Wagen zu vermitteln und dem Verkäufer das Recht erteilen verbindliche Zusagen zu machen.

Ich danke euch schonmal für die Infos und wäre froh wenn ich noch ein paar mehr von Falk bekomme, sodass ich mir dann die Tage überlegen werde ob ich rechtliche Schritte einleite oder mich halt einfach ärgern muss.
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RaGaZzO

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11

Freitag, 17. März 2006, 17:14

allein aus prinzip würd ich das auto bei dem schonmal nicht kaufen auch wenn die alternativen noch so teuer sind.

ein mann ein wort, so muss das sein und wenn der andere typ sich nicht daran hält weil jemand anders ihm mehr bietet dann ist es ein asi und er kann mir den buckel runterrutschen. feddich

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (17. März 2006, 17:14)

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12

Freitag, 17. März 2006, 17:16

" Falls das Auto den Angaben in ihrem Angebot entspricht und keine Mängel aufweist werde ich das Auto am Samstag kaufen und auch gleich mit nach Frankfurt nehmen "

In meinen Augen kein Angebot, das klingt nach: "Ich schaus mir an und wenns passt machen wir nen Vertrag". Du hast ja explizit gesagt das du es am Samstag kaufen willst und nicht jetzt sofort.
Und genau so wurde es auch verstanden und allein daran "scheitert" (oder wird zumindest anfechtbar) ja schon der KV. Wie wurde denn dein Angebot angenommen?

Nichts desto trotz könnte "culpa in contrahendo" in Frage kommen, da kenn ich mich aber nicht aus.

Aber mal im Ernst was willst denn rausholen? Welcher Schaden ist dir denn entstanden? 5€ Telefonkosten?


Ach, hab jetzt den Anfang gelesen, es war abgemacht das Auto zu reservieren?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (17. März 2006, 17:20)

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13

Freitag, 17. März 2006, 17:19

hilft dir jetzt zwar nich weiter aber vll. für die zukunft:

ich hab kürzlich auch telefonisch ein Auto "gekauft" das 500km wegstand. Ich bekam da allerdings einen Vorabkaufvertrag zugeschickt, den ich unterschrieben zurückfaxen sollte. In dem Vertrag stand alles drin was wir telefonisch besprochen hatten. Das war meine und des Händlers Sicherheit. Vll. solltest du nach sowas bei den nächsten Verkäufern fragen.
www.hellobuy.de | zuschlagen!
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ralph_89

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14

Freitag, 17. März 2006, 17:27

Zitat

Original von fwmone
Wenn tatsächlich(!) ein KV entstanden ist und dessen Bedingung auch war, zurückzuhalten, dann hast du Anspruch auf die Sache zum entsprechenden Preis.


im normalfall ja.

allerdings darfst du ned vergessen, dass der vereinbarte termin verschoben wurde.

hat ihm der händler daraufhin immernoch zugesichert, dass er den wagen um den preis bekommen hast du recht, fwmone.

ansonsten eben nicht.
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leölöw

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15

Freitag, 17. März 2006, 17:37

Ja hat er mir zugesichert

@ Zamar : Es ist von meiner seite eine verbindliche Aussage und ich habe ihn wort wörtlich gefragt " Ist es auch ein verbindliches Angebot dass sie mir hier geben"

Ich bin wirlich auf Nummer Sicher gegangen ... Daher habe ich denke ich wohl doch bestimmte Rechte...

Ich rufe morgen den Anwalt an wenn er sagt dass meine Versicherung greift bekommt das Autohaus einen Anruf sowie einen Brief vom Anwalt...

Wenn ich was erreichen kann ist es gut und wenn nicht ist es auch relativ egal.
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