jo wie war das nochmal?
also A und B Verstöße sind ja folgendes:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot
B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
aber gelten diese beschränkungen nur in der probezeit oder generell?
nen kollege wurde auf der bahn mit 35 zuviel geblitzt.
ich mein es war so das man ne auflage bekommt wenn man mit 25 zuviel erwischt wird das man 1 jahr lang nicht die zulässige höchstgeschwindigkeit um 21km/h überschreiten darf, sonst ist schein wech. also quasi ne neue probe- bzw bewährungszeit.
das er 3 punkte und 75 euro + bearbeitungskosten bekommt weiß ich, aber wie war das mit dieser auflage?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (21. März 2006, 14:56)