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silent_one

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1

Dienstag, 28. März 2006, 12:38

Problem mit einem Käufer....

Vor kurzem hat mir jemand via eMail Motorradteile (im wert von 90,- Euro) abgekauft. Die Ware ging ca. 3 Tage nach Zahlungseingang raus (DHL Päckchen -> nicht versichert und ohne Einlieferungsbeleg/Paketnummer).

Nun ruft der feine Herr bei meiner Bank an und die wiederum bei mir. Warum er sich die Kontaktaufnahme so schwierig macht verstehe ich auch nicht. Emails scheinen nicht sein ding zu sein... naja egal. Jendenfalls ist die Ware angeblich noch nicht da. Das Paket ging an die richtige Adresse und wurde mir auch nicht zurückgeschickt oder sonstiges.

Mein Problem ist das er sein Geld wieder möchte, mir mitm Anwalt droht (welcher angeblich schon eingeschaltet ist) und zudem auch noch sehr unfreundlich ist.

Was macht man in so einer Situation? Wie siehts von der rechtlichen Seite aus?
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Wallimar

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2

Dienstag, 28. März 2006, 12:41

Du hast ja bestimmt noch den Beleg des Pakets. Da ist ne Tracking-Nummer drauf unter der du bei der Post nachschauen lassen kannst was damit ist.
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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3

Dienstag, 28. März 2006, 12:47

RE: Problem mit einem Käufer....

Zitat

Original von silent_one
Vor kurzem hat mir jemand via eMail Motorradteile (im wert von 90,- Euro) abgekauft. Die Ware ging ca. 3 Tage nach Zahlungseingang raus (DHL Päckchen -> nicht versichert und ohne Einlieferungsbeleg/Paketnummer).


deshalb veschicke ich NICHTS mit der Post! Sauladen, will für jeden scheiß aufpreis...

denke mal du hast extrem schlechte karten! ohne paketschein lässt sich da rein garnichts verfolgen.... :rolleyes:
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silent_one

unregistriert

4

Dienstag, 28. März 2006, 12:50

RE: Problem mit einem Käufer....

also MUSS ich dem Kerl sein Geld wieder zurücküberweisen? Ich fänds ja ok nur bin ich dann Teile im Wert von 90,- Euro los die der Kerl dann evtl doch hat :rolleyes:

Zitat

Original von Wallimar
Du hast ja bestimmt noch den Beleg des Pakets. Da ist ne Tracking-Nummer drauf unter der du bei der Post nachschauen lassen kannst was damit ist.


es ist nur n päckchen... kein paket. da bekommst wenn überhaupt sone kleine weiße quittung. oder is da etwa auch was drauf? Habs aber eh nicht mehr

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (28. März 2006, 12:52)

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Wallimar

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5

Dienstag, 28. März 2006, 13:04

Oh da muss ich das überlesen haben.

Ich denke das höchste was du da rausholen kannst ist 50:50, dass ihr euch den Schaden also teilt.
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silent_one

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6

Dienstag, 28. März 2006, 13:15

Zitat

Original von Wallimar
Oh da muss ich das überlesen haben.

Ich denke das höchste was du da rausholen kannst ist 50:50, dass ihr euch den Schaden also teilt.


Mich interessiert eher was ich machen MUSS. Ich habe bei dem Kerl einfach das Gefühl das er mich verarschen will.


Faaaaallllkkkkk.... sag mal was dazu
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O.mus

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7

Dienstag, 28. März 2006, 13:27

jo da hat der mario recht, bei der post geht normal net soviel verloren wie die leut immer glauben und geklaut wird auch net wirklich.
Ausser der hiesige paketfahrer is echt n schlamper und hats vor der haustür abgestellt --> jemand hats mitlaufen lassen.

vermute aber eher der will dich übern tisch ziehen, so oder so sind die teile & somit das geld weg.
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sleepwalker

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8

Dienstag, 28. März 2006, 13:28

wenn ich ne schriftliche abmachung habt, dass es als päckchen verschickt werden soll, dann ist es auch sein risiko wenn was nicht klappt.

außerdem hat er sicher keinen anwalt eingeschaltet.
Die die am lautesten schreien machen am wenigstens. Ich kenns doch von ebay. ..

Also ich würde mal noch etwas abwarten.
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silent_one

unregistriert

9

Dienstag, 28. März 2006, 13:30

lol leute das ist ja schön und gut aber der kerl droht mir mtim Anwalt und ich möchet schon wissen was er machen kann und mit was ich im falle des falles rechnen muss.

und nochmal ICH habs VERKAUFT und ER hats GEKAUFT

edit: meiner meinung nach ist ne email kein rechtsgültiger kaufvertrag oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (28. März 2006, 13:32)

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10

Dienstag, 28. März 2006, 13:31

Grundsätzlich geht das Risiko (zB des Verlustes) mit übergabe der Sache an das Versandunternehmen auf den Käufer über. (§447 BGB)
Es wäre nicht schlecht einen Beweis dafür zu haben das die Ware im Päckchen war und das Paket verschickt zu haben (Quittung, Zeuge etc), falls tatsächlich Prozessiert wird.

Per Email kann man natürlich auch eine Vertrag schließen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (28. März 2006, 13:33)

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O.mus

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Bike: GSF 1200S

11

Dienstag, 28. März 2006, 13:34

Zitat

Original von silent_one

edit: meiner meinung nach ist ne email kein rechtsgültiger kaufvertrag oder?


kommt drauf an, ich wurde ja schonmal per email gemahnt was anscheinend durchaus rechtskräftig war.

nur blöd wenn die mahnung von web.de als spam eingestuft wird.. :rolleyes:
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Wallimar

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12

Dienstag, 28. März 2006, 13:39

Zitat

Original von Zamar
Grundsätzlich geht das Risiko (zB des Verlustes) mit übergabe der Sache an das Versandunternehmen auf den Käufer über. (§447 BGB)


Ah das wusst ich net. Gut zu wissen! D.h. es ist dem Käufer sein Pech wenn er es unversichert versendet haben will.
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sleepwalker

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13

Dienstag, 28. März 2006, 13:52

Zitat

Original von silent_one
lol leute das ist ja schön und gut aber der kerl droht mir mtim Anwalt und ich möchet schon wissen was er machen kann und mit was ich im falle des falles rechnen muss.

und nochmal ICH habs VERKAUFT und ER hats GEKAUFT

edit: meiner meinung nach ist ne email kein rechtsgültiger kaufvertrag oder?


rofl, jaa, der schreit groß rum, bei 90 € sagt jeder anwalt "haha, is klar steve". du kannst dir sicher gehen, dass er keinen anwalt eingeschaltet hat.

da will dich einer verarschen.

wenn man sich per e-mail geeinigt hat ist es ein rechtsgültiger kaufvertrag.

und das ist ja wohl sein problem wenn das zeuchs "angeblich" auf dem postweg verschwindet wenn er's unversichert haben wollte. Muss er halt mit leben.

reagier einfach nicht weiter darauf. fertig.
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leölöw

* bald: ötzlow *

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14

Dienstag, 28. März 2006, 13:57

Glaub auch dass es so stimmt. Wenn er gesagt hat er will es unversichert geschickt bekommen dann ist es sein eigenes Risiko!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leölöw« (28. März 2006, 13:58)

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Steven

unregistriert

15

Dienstag, 28. März 2006, 14:08

wofür ist man rechtschutzversichert?
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