Sonntag, 14. September 2025, 12:20 UTC+2
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Mr. Crow
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Original von fwmone
Es gilt, wie überall bei Verfolgung von OWi/Delikten, der Tatzeitpunkt. Also würden auch Probezeitverlängerung und Nachschulung anfallen. Ist ja ähnlich wie mit Delikten die man als Minderjähriger begangen hat, die jedoch erst Jahre später verfolgt oder geahndet werden.
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
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Original von Tristan
Interessant wird es jedoch erst, wenn in der verlängerten Probezeit erneut etwas anfällt, zu einem Zeitpunkt bei dem die Probezeit noch gar nicht verlängert war.
Zitat
Original von Kingmueller
@Hetzer: Theoretisch kannst auch 1min vor Ende noch ne Verlängerung bewirken.
Bei blitzgeräten hat dann auch die kulanteste Polizei kaum Chancen die Tatzeit zu deinen Gunsten zu ändern.
Merke: Am Abend vor Ende der Probezeit früh ins Bett gehn![]()