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1

Mittwoch, 12. April 2006, 12:56

Rechtsfrage

Habe ein riesen Problem.

Also, im Sommer letzen Jahres habe ich in einem Überholverbot ohne durchgezogene Linie ein Motorrad überholt (was erlaubt ist). Daraufhin wurde ich angehalten und da ich es nicht mehr sogenau wusste hab ich auch nix gesagt. Bußgeld 40€.
Gut, zuhause nachgeguckt, ich bin im Recht. Hatte zu Glück zwei Zeugen (meine Schwester und einen Freund die mit ihren Autos hinter mir herfuhren.
Einspruch eingelegt. Ging direkt zum Gericht. Ich mir natürlich gedacht, Anwalt brauchse nicht ist ja klar bei 2zeugen.
Vorm Gericht stammelte der Polizist der mich angehalten hat dann etwas von "würde er nie tun kann sich aber nicht erinnern."
Zeugen ausgesagen. Richterin meinte dann das ich ein Auto überholt habe. Hab ich mir erstmal an den Kopf gepackt.
Dann meinte die richterin wenn ich den einspruch fallen lasse ergibt sich nur das Bußgeld, ansonsten macht sie das als beschluss (ka wie man das nennt) und ich muss auch verwaltungsgebühr tragen. So, hab ich natürlich den einspruch fallen lassen, klar 40€ sind besser als 100€.

Jetz werd ich heute morgen von meiner Mutter geweckt mit nem Brief. Kurz zusammen gefasst: Aufbauseminar, 2 Jahre längere Probezeit, Furz gebühr, Gebühr, Gebühr, Gebühr.

Ich bin auf 180. Ich würd der Richterin am liebsten dermaßen ein verpassen....aber gut

Jetz werd ich morgen erstmal zum Rechtsanwalt fahren....So geht man nicht mit Leuten um.

Was meint ihr, kann ich gegen die Richterin vorgehen weil ich bin eindeutig im Recht. Habe ja ein Motorrad überholt.

Hoffe mal ihr versteht die Situation

Zitat eines CBR Fahrers: "Die cbr ist und bleibt ein reinrassiges Racingbike"
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2

Mittwoch, 12. April 2006, 13:01

was willst du jetzt von uns hören,
hast dir dein frust von der seele geschrieben und gut...
geh zum anwalt und dann biste schlauer.

...

warum soll es erlaubt sein im überholverbot ein motorrad zu überholen?

nur weil es einspurig ist oder was?

Zitat

Original von honk
so ne scheiße, was mach ich jetzt !! hab doch nur meine internet freunde, ok dann geh ich wohl ins bett !

Denk drann dir vorher noch ein runterzuholen.
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3

Mittwoch, 12. April 2006, 13:03

Ja, das war nur die Situationsbeschreibung, eine konkrete Frage fehlt da irgendwie.

Und wieso willst du was von uns hören, ich denke mal
der Anwalt in Sachen Straßenrecht kann dir da mehr helfen.

Warum hast du der Rchterin nicht gesagt das es um ein Motorrad ging?
"Shakespear is a fucking fag, he writes about 2 weird emo kids who commit suicide, what the hell shall I write about it? Screw this fucking shit !"
Freund im Englisch-LK, über die Hausaufgabe zu Romeo und Julia.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Champion« (12. April 2006, 13:03)

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Kingmueller

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4

Mittwoch, 12. April 2006, 13:04

Rechtsanwalt. Und zwar direkt von Anfang an.
Wenn deine Widerspruchsfrist verstrichen ist wirds wohl mehr als schwierig...
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5

Mittwoch, 12. April 2006, 13:05

Zitat

Original von dummy
warum soll es erlaubt sein im überholverbot ein motorrad zu überholen?

nur weil es einspurig ist oder was?


richtig, genau deshalb

@Champion: Die RIchterin wusste das es um ein Motorrad ging :rolleyes:

ich will von euch hören ob ich was dagegen tun kann bzw. sogar sollte

Zitat eines CBR Fahrers: "Die cbr ist und bleibt ein reinrassiges Racingbike"
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6

Mittwoch, 12. April 2006, 13:14

ja solltest du, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst.
geh zum anwalt und lass dir recht verschaffen.

Zitat

Original von honk
so ne scheiße, was mach ich jetzt !! hab doch nur meine internet freunde, ok dann geh ich wohl ins bett !

Denk drann dir vorher noch ein runterzuholen.
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7

Mittwoch, 12. April 2006, 13:47

Verwarnungsgeld , da gibt es keine Punkte

Du hast aber ein Bußgeld bekommen, da gibt es Punkte

Bei 40€ müsste das 1Punkt sein .. also ist es klar, dass du eine nachschulung machen musst
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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8

Mittwoch, 12. April 2006, 14:05

tjo pech gehabt... aber schon beim wort BUßGELD hätten doch die alarmglocken schrillen sollen eigtl. ?(

weil des weiss man doch als probezeitmensch dass Bußgeld = nachschulung

aber vllt. klappts ja noch... aber hät des der richterin glei gesagt dass des n moped war...
OlDsKooL rox :daumen:;)

Zitat

Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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9

Mittwoch, 12. April 2006, 14:36

Zitat

aber hät des der richterin glei gesagt dass des n moped war...


Zitat

@Champion: Die RIchterin wusste das es um ein Motorrad ging Augen rollen


:rolleyes:
ist doch klar das wenn ich nen einspruch einleg nicht gegen etwas einlege was nicht richtig ist.
Natürlich stand im einspruch das es um ein motorrad eht und die richterin wusste es auch ganz genau. Aber trotz 2 zeugenaussagen war sie fest davon überzeugt das ich ein auto überholt habe

Zitat eines CBR Fahrers: "Die cbr ist und bleibt ein reinrassiges Racingbike"
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Nico0711

unregistriert

10

Mittwoch, 12. April 2006, 15:22

Zitat

Original von Finch

Zitat

aber hät des der richterin glei gesagt dass des n moped war...


Zitat

@Champion: Die RIchterin wusste das es um ein Motorrad ging Augen rollen


:rolleyes:
ist doch klar das wenn ich nen einspruch einleg nicht gegen etwas einlege was nicht richtig ist.
Natürlich stand im einspruch das es um ein motorrad eht und die richterin wusste es auch ganz genau. Aber trotz 2 zeugenaussagen war sie fest davon überzeugt das ich ein auto überholt habe


Na dann wusste sie es nicht oder war einfach nur bloed.
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11

Mittwoch, 12. April 2006, 15:31

Ich frag mich trotzdem wie man so blauäugig sein kann und denkt : " Ich hab ja zwei Zeugen bla bla, wird schon gut gehen bei der Verhandlung".
Du hast die ja nichtmal schlau gemacht welche Strafe du bekommen würdest...
Fürs nächste mal: Als ADAC Mitglied kannst du dich kostenlos von einem (ADAC-Vertrags) Anwalt beraten lassen.
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12

Mittwoch, 12. April 2006, 15:58

In dem Moment, wo du der Richterin zugestimmt hast, wird sich die ganze Sache wohl erledigt haben.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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13

Mittwoch, 12. April 2006, 16:35

tja hättest lieber auf die 40€ geschissen und fertig :daumen: :daumen: :daumen:
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14

Mittwoch, 12. April 2006, 17:21

Zitat

Original von Ghost_RideR
tja hättest lieber auf die 40€ geschissen und fertig :daumen: :daumen: :daumen:


kein kommentar :wand:

@Tristan: Im grunde schon alllerdings hat sie mich nicht richtig aufgeklärt. Ich hoffe das mein Anwalt da anknüpfen kann.


@Zamar: Klar wusste ich die strafe aber bei 2 Zeugen und nichtmal ne richtige Gegenaussage vom Polizisten da rechnet man doch nicht damit das die Richterin Gegen einen Urteilt


Naja, eins hab ich daraus gelernt. Polizisten sind hinterlistiege schweine, haben keine ahnung und Richter/innen sind genauso :wand:

Zitat eines CBR Fahrers: "Die cbr ist und bleibt ein reinrassiges Racingbike"
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Kingmueller

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15

Mittwoch, 12. April 2006, 17:35

Zitat

Original von Finch
Naja, eins hab ich daraus gelernt. Polizisten sind hinterlistiege schweine, haben keine ahnung und Richter/innen sind genauso :wand:

Äußerst reif und differenziert.
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