Dienstag, 16. September 2025, 20:07 UTC+2
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Original von honk
so ne scheiße, was mach ich jetzt !! hab doch nur meine internet freunde, ok dann geh ich wohl ins bett !
Registrierungsdatum: 19. März 2004
Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Wohnort: Berlin/Zeuthen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Champion« (12. April 2006, 13:03)
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Original von dummy
warum soll es erlaubt sein im überholverbot ein motorrad zu überholen?
nur weil es einspurig ist oder was?
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald ausWas ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Registrierungsdatum: 21. März 2004
Bike: 3/4 Gixxe, Kilo Gixxe, Schwalbe, Simson SR50, Piaggio Free , Auto: BMW 320i (e46), Ibiza 6K
Wohnort: Stuttgart
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Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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aber hät des der richterin glei gesagt dass des n moped war...
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@Champion: Die RIchterin wusste das es um ein Motorrad ging Augen rollen
Nico0711
unregistriert
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Original von Finch
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aber hät des der richterin glei gesagt dass des n moped war...
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@Champion: Die RIchterin wusste das es um ein Motorrad ging Augen rollen
ist doch klar das wenn ich nen einspruch einleg nicht gegen etwas einlege was nicht richtig ist.
Natürlich stand im einspruch das es um ein motorrad eht und die richterin wusste es auch ganz genau. Aber trotz 2 zeugenaussagen war sie fest davon überzeugt das ich ein auto überholt habe
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Original von Ghost_RideR
tja hättest lieber auf die 40€ geschissen und fertig![]()
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