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1

Sonntag, 16. April 2006, 17:12

Ebay Verkaufsrechtfrage @falk

servus!
da ich mir nicht sicher bin, ob es hier sonst noch jemand gibt, der jura studiert, oder ähnlich fundiertes wissen bzgl. recht hat, richte ich diese frage mal gleich an den lieben falk ;)

hab mir letztens wegen meines defekten mainboards ein gebrauchtes für lau bei ebay ersteigert, allerdings mit dem hinweis:
"stammt aus Werkstattauflösung, ist ungeprüft und wird daher als defekt angeboten."
mir war durchaus bewusst, dass ich damit den schwarzen peter ziehen kann, aber da ich schon mehrmals bei einer solchen auktion ein schnäppchen erstanden habe, dachte ich mir nix dabei.
letztendlich war das mainboard leider defekt, aber für 7 euro wars kein beinbruch für mich...

und nun frage ich mich, ob sich ein (privater) verkäufer aller verantwortung entreissen kann, wenn er die üblichen worte "privatverkauf, keine gewährleistung, verkaufe als defekt" - die man mittlerweile bei fast jeder gebraucht-auktion lesen kann - zu der artikelbeschreibung hinzufügt?
ich meine, das is doch echt langsam eine krankheit, die um sich greift, du kriegst nirgendswo mehr eine gewährleistung, alles wird von vorn herrein als defekt verkauft...

danke schonmal im vorraus!
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2

Sonntag, 16. April 2006, 17:14

wenn der verkäufer klar sagt, dass er keine garantie gibt, hast du auch keine ansprüche darauf, ende
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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3

Sonntag, 16. April 2006, 17:16

wenn aber das produkt nicht der artikelbeschreibung entspricht (super zustand..), kann der käufer trotz dieser 0815-klausel vom kauf zurücktreten.
meine große liebe wiegt 200 kilo, hat 2 große tüten und kommt aus japan
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fwmone

unregistriert

4

Sonntag, 16. April 2006, 18:27

Ja, ist möglich wenn der Verkäufer tatsächlich ein Privatmann ist. Sobald er Händler ist, geht das nicht mehr - im Übrigen auch nicht wenn der Händler sich als Privatmann ausgibt, bei ihm aber bspw. aufgrund der Menge de facto an eBay-Transaktionen eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Ganz unabhängig von der Gewährleistung werden übrigens bereits beim Kauf vorhandene Mängel gehandhabt, die in der Artikelbeschreibung nicht beschrieben waren ("mangelhafte Sache").

Um ausschließen zu können, muss jedenfalls eine ordentliche Erklärung darüber vorhanden sein. Obendrein muss die Artikelbeschreibung vollständig sein, also alle eventuellen Mängel enthalten.
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5

Sonntag, 16. April 2006, 18:46

ja ok, heisst dann wirklich im klartext, dass jeder private verkäufer sich von allen gewährleistungen entbinden kann, solange er eine korrekte artikelbeschreibung macht und dem käufer nichts verschweigt.
ein händler kann dann laut gesetz keine dieser gewährleistungen mit diesen "08/15 klauseln" ablegen?
naja, zum glück muss sich demnächst bei ebay jeder eindeutig als privat- oder geweblicher verkäufer identifizieren...
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6

Sonntag, 16. April 2006, 18:48

Zitat

Original von Carcass
ein händler kann dann laut gesetz keine dieser gewährleistungen mit diesen "08/15 klauseln" ablegen?


ein händler ist gesetzlich verpflichtet eine gewährleistung zu geben
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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fwmone

unregistriert

7

Sonntag, 16. April 2006, 21:42

Zitat

Original von Carcass
ja ok, heisst dann wirklich im klartext, dass jeder private verkäufer sich von allen gewährleistungen entbinden kann, solange er eine korrekte artikelbeschreibung macht und dem käufer nichts verschweigt.


Richtig, solange er es auch korrekt rein schreibt. Viele kommen mit Sätzen à la "Nach EU-Recht schließe ich aus" - das ist so *eigentlich* nicht korrekt. In diesen Fällen interpretiert man die Erklärungen jedoch entsprechend.

Zitat

Original von Carcass
ein händler kann dann laut gesetz keine dieser gewährleistungen mit diesen "08/15 klauseln" ablegen?


Nein. Aber er kann bei Gebrauchtverkäufen von 2 Jahren auf 1 Jahr heruntergehen. Bei Neuware muss er ausnahmslos 2 Jahre gewährleisten, wobei unter Kaufleuten wiederum die Regelungen des HGB dazukommen. Das tut für den regulären Privatkäufer aber nichts zur Sache.

Zitat

Original von Carcass
naja, zum glück muss sich demnächst bei ebay jeder eindeutig als privat- oder geweblicher verkäufer identifizieren...


Also ich musste schon.
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8

Montag, 17. April 2006, 17:47

ok, damit wäre meine frage zufriedenstellend beantwortet ;)
danke nochmals!
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