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ducss900nuda
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ducss900nuda« (10. Mai 2006, 22:48)
ducss900nuda
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ducss900nuda« (10. Mai 2006, 23:05)
Zitat
Original von jaques le penible
ach was echt besonders im 1. fall passiert da 0,0
silent_one
unregistriert
Zitat
Original von LiLa
Zitat
Original von jaques le penible
ach was echt besonders im 1. fall passiert da 0,0
Na ja 0,0 nicht gerade, aber ein Fahrverbot bzw Führerscheinentzug gibts in dem Fall wohl tatsächlich nicht. Man hat ihn ja nicht weit von zu Hause angehalten so das die Fahrt sicher als Kurzfahrt durchgehen wird.
Was aber auf ihn zukommt sind Geldstrafe bzw. Sozialstunden, das Aufbauseminar und 7 Punkte in Flensburg.
@H-R
Der nichteingetragene Sportauspuff macht die Sache nicht schlimmer, weil das Fahren ohne Führerschein ein schwerwiegendere Verstoß (Straftat) ist wie das Erlöschen der BE (ist ja nur ne Ordnungswidrigkeit) und bei tateinheitlicher Begehung wie in deinem Fall wird nur der schwerwiegenste Verstoß verfolgt.
Zitat
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges
... ohne Fahrerlaubnis 6 P A
Zitat
wenn es sozialstunden gibt ergo das verfahren eingestellt wird gibts auch keine punkte
Zitat
Wie siehts dann aus wenn man seine Probezeit bereits hinter sich hat?!