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Registrierungsdatum: 21. März 2004
Bike: 3/4 Gixxe, Kilo Gixxe, Schwalbe, Simson SR50, Piaggio Free , Auto: BMW 320i (e46), Ibiza 6K
Wohnort: Stuttgart
Zitat
Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
Registrierungsdatum: 15. September 2002
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Original von Der Mito
Ja danke! Für die schnelle Antwort nur en Kumpel hat seinen Führerschein verloren und der wole jetzt am WE ne Tour fahren, er hat ja seinen A Lappen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nasses_Wasser« (19. Juli 2006, 16:46)
Registrierungsdatum: 21. März 2004
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Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002
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Zitat
Original von brand champ
ich glaub das kostet 10€ Strafe. Die sehen natürlich vorher in sonem Gerät nach ob du überhaupt ne Pappe besitzt. Aber weitere Strafen bekommt man sicherlich nich, kann ja jedem mal passieren dass er seine Pappe ma liegen lässt und dann angehalten wird.
Zitat
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, benötigen Sie für einen neuen Führerschein:
ein aktuelles Lichtbild, (35 x 45mm)
eine eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheins (Abnahme erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Fahrerlaubnisbehörde )
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
den gültigen Personalausweis oder den gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung oder den gültigen Passersatz (Personalausweisersatz)
Den neuen Führerschein können Sie nicht gleich mitnehmen.
Nach Herstellung des Kartenführerscheines erhalten Sie ein Anschreiben zur Abholung des Führerscheines.
Die Abholung kann auch durch eine hierzu bevollmächtigte Person erfolgen. In diesem Fall muss diese Person neben der Vollmacht sowohl den Personalausweis/Reisepass des/der Antragstellers/in sowie seinen/ihren eigenen Personalausweis vorlegen.
Zitat
Wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde, benötigen Sie für einen neuen Führerschein:
ein aktuelles Lichtbild, (35 x 45mm)
eine Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde
Ihren gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung oder den gültigen Passersatz (Personalausweisersatz)
Den neuen Führerschein können Sie nicht gleich mitnehmen.
Nach Herstellung des Kartenführerscheines erhalten Sie ein Anschreiben zur Abholung des Führerscheines.
Die Abholung kann auch durch eine hierzu bevollmächtigte Person erfolgen. In diesem Fall muss diese Person neben der Vollmacht sowohl den Personalausweis/Reisepass des/der Antragstellers/in sowie seinen/ihren eigenen Personalausweis vorlegen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DarkEnd« (19. Juli 2006, 22:17)
Zitat
Original von brand champ
[...]Die sehen natürlich vorher in sonem Gerät nach ob du überhaupt ne Pappe besitzt. [...]