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silent_one

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1

Freitag, 1. September 2006, 16:35

mal wieder problem mit ebay

ganz kurz...

käufer hat ware ersteigert und hatte die wahl zwischen versichertem und unversichertem versand. er hat sich für letzteren entschieden und meint nun (nach fast einem monat) die ware sei nicht angekommen.

der einzige beleg den ich habe ist ne rechnung und die nützt mir wohl kaum was.

wie sieht aus? muss ich für den schaden aufkommen?


thx schonmal



(bitte nicht rumspekulieren... antworten von falk und gleichgesinnten werden bevorzugt ;) )
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2

Freitag, 1. September 2006, 16:37

rechnug von was?? der ware oder der "versandrechnug" oder hast irgend ein durchschlag von der post / paketdienst?
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:hammer:
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po

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3

Freitag, 1. September 2006, 17:22

wenn er unversichert wählt und du was hast, dass dus weg geschickt hast, dann kann dir gar nix passieren. is doch net dein problem
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4

Freitag, 1. September 2006, 17:37

so schauts aus!! du brauchst aber nen beleg dass du das weg geschickt hast!! und wenn der käufer das wirklich net bekommen hat ist die post schud!
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5

Freitag, 1. September 2006, 18:36

Zitat

wenn er unversichert wählt und du was hast, dass dus weg geschickt hast, dann kann dir gar nix passieren. is doch net dein problem

Oxymeron? wenn er was hätte, das beweisst dass er es verschickt hat, dann hätte er es ja versichter versendet


achhh bekackte Situation, denn auch wenn du nix dafür kannst dass das paket weg ist. wenn ebay kommt halt noch dazu dass aussage gegen aussage und schwupps hast du ne schlechte bewertung drinn, ob gerechtfertigt oder nicht.
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zord911« (1. September 2006, 18:38)

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Gixxer85

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6

Freitag, 1. September 2006, 18:52

strafrechtlich kann er dir garnüx ..

du hast es ja weggeschickt und wenns bei de rpost aus wegkommt, dann kannst du ja nix dafür
zudem wollte er ja ausdrücklich unversicherten versand.. selber schuld würd ich sagen
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7

Freitag, 1. September 2006, 20:44

Zitat

Original von Zord911

Zitat

wenn er unversichert wählt und du was hast, dass dus weg geschickt hast, dann kann dir gar nix passieren. is doch net dein problem

Oxymeron? wenn er was hätte, das beweisst dass er es verschickt hat, dann hätte er es ja versichter versendet


achhh bekackte Situation, denn auch wenn du nix dafür kannst dass das paket weg ist. wenn ebay kommt halt noch dazu dass aussage gegen aussage und schwupps hast du ne schlechte bewertung drinn, ob gerechtfertigt oder nicht.


Die schlechten Bewertungen kann man ja auf Antrag entfernenen lassen, oder?
Mit übergabe an den Zustelldienst trägt der Käufer das Risiko. Deswegen immer versicherten Versand bei wertvollen Sachen.
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8

Montag, 11. September 2006, 09:04

Anderes Problem

Folgendes: Hab Ware ersteigert mit 14 tägigem Rückgaberecht fallls defekt.
Natürlich is auch was defekt :rolleyes: Hab dem Heini jetz 3 Mails geschickt und er antwortet nicht. Was soll ich machen? Schlechte Bewertung schreiben und hoffen, dass er reagiert???
ACHTUNG:
IN DIESEM POST KÖNNTEN ELEMENTE ENTHALTEN SEIN DIE NICHT ZWINGEND ERNST GEMEINT SIND. BITTE BEDENKEN SIE DIESE TATSACHE, BEVOR SIE ANTWORTEN. VIELEN DANK.
:)15
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Wallimar

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9

Montag, 11. September 2006, 09:05

RE: Anderes Problem

Zitat

Original von Sebi125
Folgendes: Hab Ware ersteigert mit 14 tägigem Rückgaberecht fallls defekt.
Natürlich is auch was defekt :rolleyes: Hab dem Heini jetz 3 Mails geschickt und er antwortet nicht. Was soll ich machen? Schlechte Bewertung schreiben und hoffen, dass er reagiert???


Einfach das Zeug rein ins Paket und zurückschicken...
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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10

Montag, 11. September 2006, 10:59

Das Problem is, dass auf der Rechnung steht, wenn man den Artikel zurückschicken will, muss man den Retoure Zettel per Mail anfordern.

Aber ich werds einfach mal so machen wie du gesagt hast.
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silent_one

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11

Montag, 11. September 2006, 11:10

Meld bei eBay einen nicht erhaltenen Artikel und vermerke das die Ware defekt ist (somit nicht der Artikelbeschreibung entspricht) und du dein Geld zurück willst.

Gewichtet etwas mehr als eine einfache Mail und wenn du Gück hast antwortet er dann auch. Macht ers nicht kannst du nach ?? Tagen n Anspruch auf den Käuferschutz von eBay stellen.
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12

Montag, 11. September 2006, 11:51

Zitat

Original von silent_one
Meld bei eBay einen nicht erhaltenen Artikel und vermerke das die Ware defekt ist (somit nicht der Artikelbeschreibung entspricht) und du dein Geld zurück willst.


nicht erhalten und trotzdem defekt? Sehr suspekt :D

(aber du meinst das richtige ;) )
:applaus: Lochenpasscounter: 2 :applaus:
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13

Montag, 11. September 2006, 11:56

ich kann also unter der option "NIcht erhaltenen Artikel" mitteilen, dass was defekt ist?
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14

Montag, 11. September 2006, 16:54

Habe so ein ähnliches Problem.
GFK-Racing-Front ersteigert, die angeblich nur auf einer Show montiert war und mit der nie gefahren wurde (Laut Artikelbeschreibung).

Das Ding kommt hier an und hat links ne fette Abschürfung. X(

Jetzt hab ich ja das Recht, das Ding zurückzuschicken und mein Geld zu verlangen oder?
Wer trägt dann die Versandkosten?
My old Baby

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15

Dienstag, 12. September 2006, 12:49

Also mein Verkäufer hat sich gemeldet. Jetz will der, dass ich ne Eidestattliche Erklärung unterschreib, wo halt draufsteht, dass der Artikel kaputt war bevor ich den erhalten hab und dass ich ihn halt net mutwillig kaputt gemacht hab. Is des normal? Kann der mir da dann irgend nen Strick draus drehen wenn ich des unterschreib?
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