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Zitat
Original von GreatReaper100
wenn Preiserhöhungen im Vertrag vorbehalten wurden, dann musst du die Stunden, die nach der Preiserhöhung angefallen sind, auch mit dem neuen Preis zahlen. Stunden, die nach vor der Preiserhöhung genommen wurden, müssen natürlich noch nach dem alten Preis bezahlt werden. Rückwirkend kann er die Preise dann nicht so einfach erhöhen.
Sind die Preise bei Vertragsschluss fest gewesen und es wurde kein Vorbehalt über eine Erhöhung vorgenommen, dann hast du auch nur das zu zahlen, was vertraglich festhalten wurde.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cleaner« (13. Februar 2007, 23:08)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GreatReaper100« (13. Februar 2007, 23:17)
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald ausWas ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Registrierungsdatum: 19. März 2006
Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30
Wohnort: LK Rosenheim