Sonntag, 14. September 2025, 20:50 UTC+2
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Uygar
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Original von matze63
Ach so habmal genauer gelesen, bist ja von den Scheriffs angehalten worden, dann geht dat natürlich nich, aber Idee is gut.
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Original von matze63
Hätteste man die Tonne inne Tonne geklopptNee, echt ich hätte mir nen Transporter geliehen und das Ding eingeladen und entsorgt, mitsamt dem Scheissfilm der da drin wär.
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Original von $pIk€
wo isn das????
wurdest du eigl schon mal geblitzt??
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Original von DarkSlider
Ist das Ding denn irgendwie befestigt? Wenn nicht, dann kannste ja mal ne "Probefahrt" mit der Tonne machen.
Mfg Darky
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Uygar
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Original von Wallimar
Soweit ich weiß gilt nach einem Warnschild in Verbindung mit Tempolimitschild das Tempolimit SOFORT, also nicht erst nach 50 Metern oder so.
Das Bild von dem Kasten könnte allerdings vielleicht etwas bringen, wenn du auf nen Messfehler hinaus willst.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Uygar« (13. März 2007, 09:58)
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Original von Uygar
Die Streitkosten würden ja afaik von der Rechtsschutzversicherung getragen (Prozess- und Anwaltskosten) ?!
Uygar
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Original von Cossie
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Original von Uygar
Die Streitkosten würden ja afaik von der Rechtsschutzversicherung getragen (Prozess- und Anwaltskosten) ?!
Das kommt ganz drauf an ob das unter Zivil oder Verkehrsrecht läuft und ob in deiner Rechtsschutz Verkehrsrecht inbegriffen ist bzw.du für verkehrsrecht ne extra rechtsschutz hast