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T.K.@TDR
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2002
Bike: CBR 900 RR, Honda Civic
Wohnort: Rheinland Pfalz
T.K.@TDR
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HuMMeL« (19. Juli 2005, 21:03)
fwmone
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Zitat
Original von HuMMeL
na ja auf fast allen Parkplätzen von Firmen gilt die StVo .. das heist du fährst theoretisch im öffentlichen Verkehr.. selbst wenn der Parkplatz leer ist oder so. Solange dir der Parkplatz nicht gehört ist es also kein Privatgelände. was anderes wäre es wenn dir das Grundstück gehöhren würde und es auch keinen Zugang für den öffentlichen Verkehr gibt.
Sonst dürftest ja auch ohne Führerschein über etliche Parkplätze mit den dicksten Maschienen heizen ohne was zu befürchten.
Also was dann nur noch bleibt wäre z.B. Garageneinfahrt oder Garten oder sowas.. da kann dir keiner was.Aber dort ist eben meist schlecht fahren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HuMMeL« (19. Juli 2005, 21:18)
RaGaZzO
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Zitat
Original von fwmone
Nur darauf kommt es an und auf sonst nichts.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (19. Juli 2005, 21:21)
Zitat
Original von RaGaZzO
Zitat
Original von fwmone
Nur darauf kommt es an und auf sonst nichts.
das heißt quasi ich setz mit meinem auto einfach die einfahrt eines eh immer leeren rewe centers zu und darf dort fahren?
RaGaZzO
unregistriert
Zitat
Original von HuMMeL
Nee.. weil es ist ja theoretisch für den öffentlichen Verkehr zugänglich wenn du es nicht temporär versperren würdest was ja auch unrechtens ist und damit nichtig ist. Das da keiner steht und du auch niemanden behindern würdest zählt ja nicht.
fwmone
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004
Bike: Honda Hornet 600 PC34
Wohnort: Stemwede, NRW
[list=1]Zitat
Original von fwmone
Noch einmal deutlich zum Mitschreiben:
- Sicher ist das legale Fahren immer nur dann, wenn das Grundstück erkennbar abgeriegelt ist. Auch ein offener Supermarktparkplatz am Wochenende ist in den Bereich der Straße einbezogen und damit das Fahren nicht legal.
- Die Schilder "Hier gilt die StVO" haben keine Aussagekraft. Die StVO gilt in o. g. Bereichen ganz egal ob das Schild da steht oder nicht.
- Noch mal: nur ganz offensichtlich abgegrenzte Grundstücke sind dem Geltungsbereich der StVO entzogen.
- Die StVZO hat ja mal überhaupt nichts mit dem Problem hier zu tun - nicht umsonst ist das eine "Zulassungsordnung".
- Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn man auf ein befriedetes, abgegrenztes Stück Land gegen den Willen des Eigentümers eintritt. Das ist bspw. nicht der Fall, wenn man zu normalen Öffnungszeiten in einen Supermarkt eintritt - übrigens auch nicht, wenn man als Dieb eintritt (streitig). Anders bspw. wenn du auf ein durch einen Zaun gesichertes Gartengrundstück gehst um dort etwas aus dem Gartenhäuschen zu klauen.
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