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Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20
Wohnort: Oldenburg
Zitat
AKB § 2 b Abs. 1 c AKB; VVG § 6 Abs. 2, Abs. 1 S. 2
Versicherungsrecht:
Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung bei Fahren mit frisiertem Motorrad
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 25. Juli 2002, Az. 8 U 3687/01
1. Wer ein Leichtkraftrad führt, das durch eine vom ihm vorgenommene Entdrosselung eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h erreicht, obwohl er - wie ihm bekannt ist - nur im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, die zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h berechtigt, verletzt schuldhaft seine Obliegenheiten aus dem Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsvertrag nach § 2 b Abs. 1 c AKB (Führerscheinklausel).
2. Die Versicherung kann einen solchen Verstoß zum Anlass nehmen, den Versicherungsvertrag zu kündigen, mit der Folge, dass sie dem Versicherten gegenüber für Schäden aus einem Verkehrsunfall leistungsfrei ist, §§ 2 b Abs. 1 c AKB i.V.m. § 6 Abs. 2, Abs. 1 S. 2 VVG.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stefan« (13. November 2002, 22:41)
Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20
Wohnort: Oldenburg
Registrierungsdatum: 24. September 2002
Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!
Wohnort: Nürnberg
Registrierungsdatum: 28. August 2002
Bike: Yamaha FZR 600 3HE
Wohnort: Karlstadt, nähe Würzburg
Zitat
Original von Stefan
Kann es vielleicht sein, dass sich diese Zahl nur auf den vorliegenden Fall von dem Urteil bezieht!? Ich sehe da sonst keinen Sinn drin...
Registrierungsdatum: 17. September 2002
Bike: DR 125 & S51 N & Bali 50
Wohnort: NRW / Bonn
Zitat
Original von deggendorfer16
also ich hab meine offen und die fährt in der ebene 110... bergab 130, aber bergab interessiert ja nicht, oder?
ja des mit den vorleistungen stimmt...
Registrierungsdatum: 16. Februar 2002
Bike: Yamaha FZR 600 US-Import
Wohnort: nähe Dieburg
Zitat
Original von rollerjäger
servus!
so bei mir ist folgendes problem eingetrten:
bin einem auto draufgefahren(war klar schuld). gut den schaden am auto habe ich selber bezahlt aber wiederherstelleung meier nsr kostet 3200€! zum glück hab ich ja vollkasko. allerdings läuft meine auch tachjo 120(also reale 110 vielleicht).
falls das rauskommt, hätte ichd ann noch einen versicherungsschutz oder hätte ich nur die gewährleistung das die versicherung mir nicht kündigt??
danke!
SmAllSoLdIeR_RT
unregistriert
Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20
Wohnort: Oldenburg
Zitat
Original von rollerjäger
servus!
so bei mir ist folgendes problem eingetrten:
bin einem auto draufgefahren(war klar schuld). gut den schaden am auto habe ich selber bezahlt aber wiederherstelleung meier nsr kostet 3200€! zum glück hab ich ja vollkasko. allerdings läuft meine auch tachjo 120(also reale 110 vielleicht).
falls das rauskommt, hätte ichd ann noch einen versicherungsschutz oder hätte ich nur die gewährleistung das die versicherung mir nicht kündigt??
danke!