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ooqm

unregistriert

1

Dienstag, 29. Juli 2003, 13:24

rofl Polizei!! Urkundenfälschung!

Man sind die cool, heute den Brief persönlich zugestellt bekommen, guck ich nach sie werden zur Anhörung in der Ermittlung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung u. a. ...ham die jetz nen Schlag? Nur weil einer behauptet ich hätte mein Kennzeichen abgeklebt?
1. Haben die Bullen es nicht abgeklebt gesehen !
2. Seit wann ist das Urkundenfälschung ?
3. Hab ich da jetz ne Chance, ist ja vielleicht Aussage gegen Aussage...der Förster sagt ich hätte es gemacht, ich sag ne hab ich net...was kommt da raus? außer Seife aufheben :wand:

Und was blüht mir mit Urkundenfälschung?
Achja und ich hatte es im Wald abgeklebt, es ist nicht mal eine öffentliches Gelände, sondern eher Privatgrundstück was will die Polizei dann dort jetz mit Urkundenfälschung, was ich mit meinem Kennzeichen mach ist doch dort egal oder nicht !?
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

2

Dienstag, 29. Juli 2003, 13:26

frag nen anwalt


und dein nr.-schild ist ne urkunde über zulassung und versicherung, grob gesagt. daher zählt es als urkundenfälschung wenn was dran verändert wird, sprich abgeklebt, übermalt, geknickt und sonstwas
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ooqm

unregistriert

3

Dienstag, 29. Juli 2003, 13:28

zu teuer ;(
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Com.Raphaezer

*The Legend*

Registrierungsdatum: 7. September 2001

Beiträge: 3 265

4

Dienstag, 29. Juli 2003, 13:38

labber ned. anruf und fertig.
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alex_vara

unregistriert

5

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:15

haben die beweise?? dass du dein nrschild abgeklebt hast?
genauso wenig wie umgekehrt! keiner kann etwas bestätigen!
der Förster haette daher genauso gut ein normaler bürger sein können, der just dich anzeigt... just 4 fun
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teinacher

freakdepp

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 474

6

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:26

die bullen haben es net gesehen und der förster hat sich in der dunkelheit einfach verkuckt weil logischerweise n bissl dreck drauf war is ja ne enduro da war nix abgeklebt sag das so und fertig
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »teinacher« (29. Juli 2003, 17:26)

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lara_selvina

unregistriert

7

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:27

ich würde auch alles abstreiten !
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

8

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:36

ich würd halt einfach gar nix dazu sagen dann wirds eingestellt und wenn nicht kannste immernoch sagen, dass du sowas nicht absichtlich gemacht hast, sondern dass bei deinen außerordentlich sinnvollen streifzügen durch den wald halt dreck drauf geflogen is. dann werden keine beweise da sein, du wirst freigesprochen. wenn doch beweise da sind, haste pech und musst innen bau
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

9

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:41

Zitat

Original von TheChris
wenn doch beweise da sind, haste pech und musst innen bau


meinst ?

also meineid + das mit dem schild wird zu 99% ne bewährungssache sein da er ja vermutlich unbelastet is.
Du machst Dir sorgen junge ... das erste mal vor gericht verläuft meistens glimpflich ( was ich bisher so gehört und gelesen hab , hatte selber noch net das vergnügen ).
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teinacher

freakdepp

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 474

10

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:43

meineid???
in dem fall geht verweigern net da ja die zeugenaussage vom förster ihn schon belastet
www.teinacher.de
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Thanatos

unregistriert

11

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:50

ich denke nicht dass the chris das ernst meinte, du musst nicht in den bau bloß weil du dein scheiss nummernschild abgeklebt hast, selbst wenn sie's beweisen können!

Abgesehen davon wenn das wirklich privatgelände war musst du doch gar kein schild dran haben, dass du da gar nicht drauf darfst is ne andere sache und dann wohl nen anderes verfahren aber bei privatgelände können sie dich eigentlich ned wegen dem schild ankacken... oder war das ganze öffentliches gelände?
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

12

Dienstag, 29. Juli 2003, 17:59

Zitat

Original von teinacher
meineid???
in dem fall geht verweigern net da ja die zeugenaussage vom förster ihn schon belastet


ich glaub ich schau zuviel barbara salesch *g* oki vereidigt wird er deswegen net .. :) noch n grund weniger schiss zu haben.
Mein gott mit 16/17 isser eh noch net "reif" vor dem gericht etc.. sprich es is halt ne jugendsünde dann :rolleyes:
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lara_selvina

unregistriert

13

Dienstag, 29. Juli 2003, 18:01

euch ist schon bewust das der angeklagte lügen kann wie er will ohen bestraft zu werden !
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sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

14

Dienstag, 29. Juli 2003, 18:09

Zitat

Original von TheChris
ich würd halt einfach gar nix dazu sagen dann wirds eingestellt und wenn nicht kannste immernoch sagen, dass du sowas nicht absichtlich gemacht hast, sondern dass bei deinen außerordentlich sinnvollen streifzügen durch den wald halt dreck drauf geflogen is. dann werden keine beweise da sein, du wirst freigesprochen. wenn doch beweise da sind, haste pech und musst innen bau


bullshit !

war es dunkel?
sag einfach es sei dreck darauf gewesen und in der dunkelheit muss er sich wohl verguckt haben.

dann benenn die bullen als zeugen, denn als sie ankamen war das schild ja nicht beklebt, oder?

Wie sieht es mit den Klebestreifen aus? Hat die der Förster? Liegen dir rum? Hast du sie?
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teinacher

freakdepp

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 474

15

Dienstag, 29. Juli 2003, 18:43

ich mir schon batasaa :D
und wenn man ohne schild fahren will muss man auf befriedetem gelände sein also durch zaun und tor fest abgeschlossen
www.teinacher.de
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