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Registrierungsdatum: 21. November 2004

Beiträge: 966

Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

1

Samstag, 19. Februar 2005, 22:20

Gibt es dieses Gesetz?

Hi,

ich habe vorhin eine Wette mit einem Freund von mir abgeschlossen. Er behauptet steif und fest, dass es ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass Fußrasten an Motorrädern wegklappbar sein müssen!

Gibt es dieses Gesetz oder etwas Gesetz-ähnliches wirklich?? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen..

Danke!
:)27
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Extremeracing

unregistriert

2

Samstag, 19. Februar 2005, 22:39

Es gibt eine Tüv bestimmung das die Fahrer Fußrasten mit einer rückfederung einklappbar sein müssen so das wenn sie einklappen zurück in die standart stellung gehen
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Registrierungsdatum: 21. November 2004

Beiträge: 966

Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

3

Samstag, 19. Februar 2005, 22:44

Zitat

Original von Extremeracing
Es gibt eine Tüv bestimmung das die Fahrer Fußrasten mit einer rückfederung einklappbar sein müssen so das wenn sie einklappen zurück in die standart stellung gehen

Verdammt :-)

Hast du dafür irgendwo eine Quelle? Per Google konnte ich auf die Schnelle nichts finden...
:)27
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Beiträge: 171

Bike: Aprilia ETX 125 '00, Puch Monza 4SL '80

Wohnort: Pretzsch/Elbe

4

Samstag, 19. Februar 2005, 22:48

aber wenn dann nur bei neueren modellen, weil simsons und meine puch haben so etwas nicht...
Get your kicks at Gonzos-ETX...
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Wicked

unregistriert

5

Sonntag, 20. Februar 2005, 00:03

er schrieb nur, dass
"zurückklappbare fußrasten automatisch in die ausgeklappte position gehen müssen (fahrer-rasten)"
aber er schrieb nicht,
"dass fußrasten zurückklappbar sein müssen"

aber wo bitteschön gibt es noch nicht zurückklappbare rasten?
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Beiträge: 1 831

Bike: gsxr 600 + cx 500 'café racer'

Wohnort: Nürnberg

6

Sonntag, 20. Februar 2005, 00:05

andre frage: warum is das so? also sind die fahrerfussrasten einklappbar?
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Registrierungsdatum: 21. November 2004

Beiträge: 966

Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

7

Sonntag, 20. Februar 2005, 00:07

Zitat

Original von Wicked
er schrieb nur, dass
"zurückklappbare fußrasten automatisch in die ausgeklappte position gehen müssen (fahrer-rasten)"
aber er schrieb nicht,
"dass fußrasten zurückklappbar sein müssen"
Das heißt es gibt kein Gesetz / keine Regelung, die zurückklappbare Fußrasten verlangt?

Zitat


aber wo bitteschön gibt es noch nicht zurückklappbare rasten?

Bei Simsons und derGonzos Puch ;-)

Zitat

Original von avancel
andre frage: warum is das so? also sind die fahrerfussrasten einklappbar?

Damit die Dinger beim Unfall nicht gleich abbrechen.
:)27
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Registrierungsdatum: 16. Februar 2004

Beiträge: 396

Bike: MZ SM

Wohnort: Karlsruhe

8

Sonntag, 20. Februar 2005, 00:28

Und das es dich nicht aushebelt, wenn du es mit der Schräglage mal übertreibst...
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mito-lenn

*** Richie Rich ***

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Bike: ehemals Mito jetzt Ducati ss750i.e. Auto: BMW m3 e93 / BMW 118d GESUCHT: MEINE MITO !!! Neu: gelbe duc

Wohnort: Hamburg

9

Sonntag, 20. Februar 2005, 00:31

Zitat

Original von freakindahouse
Und das es dich nicht aushebelt, wenn du es mit der Schräglage mal übertreibst...


genau das ist es... man fliegt ja auch durch den tüv oder kriegt zumindest probleme, wenn der seitenständer nicht von alleine einklappt^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mito-lenn« (20. Februar 2005, 00:32)

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Extremeracing

unregistriert

10

Sonntag, 20. Februar 2005, 01:06

Doch bei den neuen Maschinen wie hier eben einer sagte also ab nem bestimmten Bj. müssen die Fußrasten einklappbar sein aber nur die fahrerfußrasten und die müssen auch wenn sie einklappen wieder in die standartstellungg austomatisch gehen mithilfe einer zugfeder
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Beiträge: 966

Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

11

Sonntag, 20. Februar 2005, 01:07

Ich habe gerad eben eine Anfrage an TÜV Nord geschickt. Sollte ich Antwort bekommen, dann poste ich sie hier. Will da ganz sicher gehen - muss ja nicht sein, dass ich die Wette verliere ;-)
:)27
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ApriliaWorld

*Usertitel-Fetischist*

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Bike: genügend....

Wohnort: Alzenau / Fahrerlager Nürburgring

12

Sonntag, 20. Februar 2005, 01:29

Zitat

Original von Extremeracing
Doch bei den neuen Maschinen wie hier eben einer sagte also ab nem bestimmten Bj. müssen die Fußrasten einklappbar sein aber nur die fahrerfußrasten und die müssen auch wenn sie einklappen wieder in die standartstellungg austomatisch gehen mithilfe einer zugfeder


Da frage ich mich aber warum´s für Chopper im Zubehör feste Rasten mit Gutachten noch zu kaufen gibt ;)
Niveau ist keine Handcreme :!:

www.vln.de - Der Kampf in der Grünen Hölle

Mechaniker bei Scarab-Racing
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13

Sonntag, 20. Februar 2005, 02:04

Zitat

Original von ApriliaWorld

Zitat

Original von Extremeracing
Doch bei den neuen Maschinen wie hier eben einer sagte also ab nem bestimmten Bj. müssen die Fußrasten einklappbar sein aber nur die fahrerfußrasten und die müssen auch wenn sie einklappen wieder in die standartstellungg austomatisch gehen mithilfe einer zugfeder


Da frage ich mich aber warum´s für Chopper im Zubehör feste Rasten mit Gutachten noch zu kaufen gibt ;)


nicht nur für chopper.

im polo-katalog seite 384 gibts abm-sportfußrastenanlagen, die nicht einklappbar sind, und die ham auch gutachten.
also ists wohl nicht pflicht.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Bike: Kawasaki ER-5

Wohnort: Lübeck

14

Sonntag, 20. Februar 2005, 02:54

Müssen umklappbar sein.
Provokation ist relativ :)35
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Registrierungsdatum: 8. September 2001

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Bike: GSX-R 600 K1

Wohnort: Rotenburg/ W. - Niedersachsen

15

Sonntag, 20. Februar 2005, 10:40

Nein, Phex hatte für seine Buell auch Gilles-Rasten, die nicht einklappbar sind - natürlich erlaubt.
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