Samstag, 5. Juli 2025, 18:12 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 5. März 2006

Beiträge: 6

1

Sonntag, 5. März 2006, 13:43

was brauch ihr für die zulassung wenn HU nocht gilt

hab ne rs 125 und im fahrzeugbrief steht das sie noch bis 05/2006 tüv hat was brauch ich alles für die wiederzulassung?
  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

2

Montag, 6. März 2006, 15:18

Brief
Abmeldebestätigung
Deckungskarte der Vsg
Wenn du unter 18 bist: Einverständnisserklärung beider Elternteile
Personalausweis
Nummernschild (oder Geld fürn neues)
Geld

Müsste alles gewesen sein.. Sollteste aber auch in der Suche und auf der Homepage deiner Zulassungsstelle alles nochmal finden
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

3

Montag, 6. März 2006, 15:35

brauchst noch den wisch vom tüv
  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

4

Mittwoch, 8. März 2006, 11:54

öhm.. Was mach ich denn, wenn ich weder Abmeldebestätigung noch den Wisch vom Tüv hab ?(

Kanns sein, dass sich da im Zuge der Umstellung auf die neuen "Zulassungsbescheinigungen" statt "Brief und Schein" was geändert hat?
Bin mir jedenfalls recht sicher, dass ich keine Bescheinigung bekommen hab.
Und den Wisch vom Tüv glaube ich schon letztes Jahr nich gehabt zu haben ?(
  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

5

Mittwoch, 8. März 2006, 17:26

Trara

Statt der Abmeldebescheinigung kann auch der entwertete Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.
Scheint sich tatsächlich was geändert zu haben.

Jetzt muss ich nur noch wissen, woher ich den Bericht vom Tüv bekomm ?(

edit:
Wenn ich seit der letzten Zulassung des Fahrzwugs nicht beim Tüv war. Ist es möglich, dass ich den Wisch garnicht mehr haben kann?
Wird der von der Zulassungsstelle einbehalten?
Ach.. ich bin verwirrt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (8. März 2006, 17:28)

  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten