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GSX-R_85
unregistriert
Registrierungsdatum: 11. März 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
Wohnort: Rastatt, Berlin
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chrispie« (27. Juli 2006, 21:50)
ducss900nuda
unregistriert
Zitat
so läuft das bußgeldverfahren normalerweise ab : wenn- etwa bei einem geschwindigkeistvergehen mit radarfoto - ein beamter zwar das kennzeichen notiert, den fahrer aber nicht angehalten hat und unklar ist , wer das motorrad gefahren hat, muss die bußgeldbehörede erst mal ermitteln und den fahrer indefizieren. dafür hat sie 3 monate zeit , später ist die sache verjährt. "ermittel " kann bedeuten dass die polizei mit dem radarfoto eines tages vor der tür des halters steht oder ihm einen anhörungsbogen zuschickt. ers ist nicht verpflichtend, dem polizeibeamten die türe zu öffnen. auch den anhörungsbogen muss er nicht wie darauf vermerkt , innerhalb einer woche zurücksenden. es gilt: wer nichts sagt , kann sich weder in widersprüche verwickeln, noch etwas aussagen , was später gegen ihn verwendet werden kann.
erst wen die behörde glaubt den täter indifiziert zu haben , folgt der bußgeldbescheid.gegen diesen kann widerspruch eingelegt werden , aber nur innerhalb von 14 nach erhalt. das ist wichtig! denn ist die frist verstrichen, kann man nichts mehr unternehmen, selbst wenn er vorwurf tatschlich falsch ist. wenn die behörde trotz des widerspruchs ihren vorwurf aufrecht erhält, kommt es zu einer gerichtsverhandlung. spätestens jetzt ist es höchste zeit einen anwalt aufzusuchen...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ducss900nuda« (27. Juli 2006, 22:13)
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