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*Champus-Schwutte*
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So ist es auch. Die Willenserklärung gilt als unter Abwesenden geäußert und zugegangen, sobald entweder a.) die gewöhnliche Postwegdauer eingehalten ist oder b.) bei einem Einschreiben der Zugang vermerkt ist. Andernfalls könnte man Fristen x-beliebig rauszögern. Insofern würde ich dort nachhaken.Aber für mich wäre es logisch, dass der Tag des Empfangs des Einschreibens zählt.
Ja. Hast ja 6 Wochen Zeit dafür.
nope, isn irrglauben. Geht nur wenn der Kontobesitzer zustimmt, was er in diesem Fall wohl nicht tun wird!