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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

1

Freitag, 11. April 2003, 13:08

Frage wegen Mobile.de

Bei mobile.de ( oder auch autoscout24.de ) steht bei neuen autos / Bikes des öfteren Mehrwerststeuer ausweisbar. Was soll n das genau heissen ? Glaube kaum dass die da nen "Trick" haben und man ganz einfach keine MwSt zahlen muss, oder ?
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Registrierungsdatum: 8. Januar 2003

Beiträge: 1 412

2

Freitag, 11. April 2003, 13:12

des ausweisen is da glaub ich anderst gemeint,hat glaub ich irgendwas mit dem "originalen" preis zu tun,spekulier aber nur!!!
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

3

Freitag, 11. April 2003, 13:22

jo das sind dann neuwagen / jahreswagen ( oder maschinen ) die aber gut unter listenpreis sind.

nun weiss ich aber net ob man das dann per lohnsteuer wieder rauskriegen kann oder ganz wegfällt , was für eine privatperson aber eher unwahrscheinlich wäre ... oda ?(
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Registrierungsdatum: 3. Oktober 2002

Beiträge: 794

Bike: Aprilia Rs 125 Tetsuya Harada

Wohnort: Wuppertal

4

Freitag, 11. April 2003, 17:20

manche leute können die 16% absetzen also die müssen die dann nicht zahlen!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Tod ist sicher, das Leben nicht!!!

Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!!!


*****APRILIA RS 125 TETSUYA HARADA*****
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

5

Freitag, 11. April 2003, 17:22

jo , das gilt dann aber sicher für unternehmer
( selbstständige ) oder ? ansonsten würden die 16% ja kaum sinn machen wenn dann eh fast jeder keine mehrwertsteuer beim kauf zahlt.
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Registrierungsdatum: 18. September 2001

Beiträge: 120

6

Samstag, 12. April 2003, 19:22

Ein Unternehmer kann bei betrieblich genutzten Gegenständen die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer als sog. Vorsteuer absetzen (also mit seiner eigenen Mehrwertsteuer, die er an das Finanzamt zahlen muss, verrechnen). Geht aber nur dann, wenn in der Rechnung die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen ist.

Wenn er also als Unternehmer ein gebrauchtes Auto/Motorrad von privat kauft, kann er die Vorsteuer nicht geltend machen, weil der Privatmann keine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis ausstellen darf.

Bei gleichem Kaufpreis wird er dann das Angebot vom Händler oder Unternehmer (mit Mehrwertsteuerausweis) vorziehen. Beispiel: 2 gebrauchte Autos (1 vom Händler, 1 von Privat) kosten jeweils 11.600,00 €. Bei Kauf vom Privatmann kostets den Unternehmer tatsächlich 11.600,00 €, bei Kauf vom Händler/Unternehmer effektiv aber nur 10.000,00 €, weil er die im Kaufpreis von 11.600,00 € enthaltene Mehrwersteuer von 1.600,00 € gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

7

Sonntag, 13. April 2003, 09:18

danke :daumen: ( auch wenn ich dies schon in nem anderen Forum als antwort gekriegt habe )

War ja auch das einzig sinnvolle was man sich denken hätte können. Aber als privatier hat man bei Barzahlung meist gute chancen auf nen fetten rabatt
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