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Registrierungsdatum: 16. Mai 2002

Beiträge: 73

Bike: Sachs ZZ Limited Edition

Wohnort: Peine

1

Donnerstag, 17. April 2003, 13:52

Gesetz !?!

Ist es laut Gesetz erlaubt sachen wie Filme oder spiele für den Privatgebrauch runterzuladen??? Also wirklich nur für Privat???? Bitte um schnelle Antworten!!!!
Suche Bilder von zurechtgemachten SM's und ZZ's!
Alles zuschicken oder posten!


:)63 :)63 :)63 ZZ RULEZZ :)63 :)63 :)63
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Registrierungsdatum: 1. Juni 2002

Beiträge: 1 267

2

Donnerstag, 17. April 2003, 14:10

nein eigentlich nicht aber wen störts denn is ja ne tauschbörse da weiß ich net wie es aussieht! aber naja
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fwmone

unregistriert

3

Donnerstag, 17. April 2003, 14:23

RE: Gesetz !?!

Zitat

Original von Gummibrenner
Ist es laut Gesetz erlaubt sachen wie Filme oder spiele für den Privatgebrauch runterzuladen??? Also wirklich nur für Privat???? Bitte um schnelle Antworten!!!!


Nein. Du musst eine Lizenz für die Produkt erwerben, erst dann darfst du sie speichern. Übrigens genügt tatsächlich SCHON die Speicherung, man muss den Film nicht angesehen oder das Spiel gespielt haben.
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 4 118

Bike: BMW F800 R

Wohnort: München

4

Donnerstag, 17. April 2003, 20:15

RE: Gesetz !?!

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Gummibrenner
Ist es laut Gesetz erlaubt sachen wie Filme oder spiele für den Privatgebrauch runterzuladen??? Also wirklich nur für Privat???? Bitte um schnelle Antworten!!!!


Nein. Du musst eine Lizenz für die Produkt erwerben, erst dann darfst du sie speichern. Übrigens genügt tatsächlich SCHON die Speicherung, man muss den Film nicht angesehen oder das Spiel gespielt haben.


ist doch logisch... es ist ja schließlich auch schon diebstahl, wenn du nen video im geschäft mitgehen lässt und es dir dann zuhause inne ecke legs.t vom prinzip her isses doch so ziemlich dasselbe, oder? (ok, diebstahl ist KEINE urheberrechtliche sache...)
knock-knock-knockin' on heaven's door
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fwmone

unregistriert

5

Donnerstag, 17. April 2003, 20:26

RE: Gesetz !?!

Zitat

Original von TheDarkJedi

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Gummibrenner
Ist es laut Gesetz erlaubt sachen wie Filme oder spiele für den Privatgebrauch runterzuladen??? Also wirklich nur für Privat???? Bitte um schnelle Antworten!!!!


Nein. Du musst eine Lizenz für die Produkt erwerben, erst dann darfst du sie speichern. Übrigens genügt tatsächlich SCHON die Speicherung, man muss den Film nicht angesehen oder das Spiel gespielt haben.


ist doch logisch... es ist ja schließlich auch schon diebstahl, wenn du nen video im geschäft mitgehen lässt und es dir dann zuhause inne ecke legs.t vom prinzip her isses doch so ziemlich dasselbe, oder? (ok, diebstahl ist KEINE urheberrechtliche sache...)


Im Prinzip ist es schon was ähnliches, für den Laien zumindest. Fachmännisch gesehen natürlich nicht.
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RaGaZzO

unregistriert

6

Donnerstag, 17. April 2003, 20:30

wenn man erwischt wird ist man dann vorbestraft?
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fwmone

unregistriert

7

Donnerstag, 17. April 2003, 21:36

Zitat

Original von RaGaZzO
wenn man erwischt wird ist man dann vorbestraft?


Ist pauschal nicht zu sagen, hängt vom Richter und deiner höchstpersönlichen Vergangenheit ab.
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Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 403

Bike: KMX

8

Donnerstag, 17. April 2003, 22:57

ich dachte immer filme und musik darfman für den privatgebrauch kopieren. drum auch die abgabe auf videorechorder und casetten...?
mfg
ich würd die welt gern verändern doch ich kann es nicht, also lehn ich mich zurück und entspanne mich :)29
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fwmone

unregistriert

9

Donnerstag, 17. April 2003, 23:34

Zitat

Original von jesus
ich dachte immer filme und musik darfman für den privatgebrauch kopieren. drum auch die abgabe auf videorechorder und casetten...?
mfg


Ja, die Anfertigung einer Kopie nur für sich selbst, aber nicht für andere ist erlaubt.
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Registrierungsdatum: 31. März 2002

Beiträge: 3 247

Bike: Moped wech, jetzt VW Corrado G60

Wohnort: Braunschweig

10

Freitag, 18. April 2003, 00:06

eigentlich müssten doch nur die, die die filme und spiele zum download freigeben bestraft werden oder nicht?
Wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.
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N!tro

unregistriert

11

Freitag, 18. April 2003, 00:38

nein darauf gibts 25 jahre gefängnis :)) :))
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fwmone

unregistriert

12

Freitag, 18. April 2003, 09:00

Zitat

Original von Klein_Michi
eigentlich müssten doch nur die, die die filme und spiele zum download freigeben bestraft werden oder nicht?


Nein. Sie werden zwar auch bestraft, insb. dann, wenn sie Geld für den Download verlangen würden. Ansonsten ist die reine Speicherung aber auch schon strafbar.
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