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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

1

Montag, 3. Mai 2004, 14:49

Garantie beim gebrauchten Auto?

Eigentlich habe ich gedacht, dass wenn man heute beim Händler ein gebrauchtes Auto kauft eine Gebrauchtwagengarantie dabei ist?!

Ein Händler fordert 230,- Euro von mir, wenn ich eine Garantie aufs das Auto haben will.

Ist der gesetzlich nicht dazu verpflichtet, mir eine Garantie zu geben??

Danke :daumen:
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Registrierungsdatum: 13. April 2002

Beiträge: 3 358

Bike: ZX6R 636 Bj '03

Wohnort: Braunschweig

2

Montag, 3. Mai 2004, 14:51

RE: Garantie beim gebrauchten Auto?

Zitat

Original von Cleaner
Eigentlich habe ich gedacht, dass wenn man heute beim Händler ein gebrauchtes Auto kauft eine Gebrauchtwagengarantie dabei ist?!

Ein Händler fordert 230,- Euro von mir, wenn ich eine Garantie aufs das Auto haben will.

Ist der gesetzlich nicht dazu verpflichtet, mir eine Garantie zu geben??

Danke :daumen:


Er darf dafür kein Geld verlangen. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet dir auf einen Gebrauchtwagen ein Jahr Händler-Garantie zu geben!

Grüße,
Tim
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Lionel Hutz

*alles gestellt*

Registrierungsdatum: 25. Januar 2004

Beiträge: 2 838

Bike: R6 und VR6 (noch beim händler)

Wohnort: KA

3

Montag, 3. Mai 2004, 14:53

einfach kaufen und "verzichten" du hast die garantie nämlich trotzdem auch wenn gegenteiliges im vertrag stehen sollte
wenn man selbst nur mit 10kmh fährt, bei schnee dann ist das evtl auch schon an dem grenzbereich, und da lernt man richtig gut das fahren.
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fxstbi

unregistriert

4

Montag, 3. Mai 2004, 15:04

Das ist so nicht richtig.

Seit 2002 muss Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Produkte gegeben werden. Damit kann der Käufer Mängel geltend machen, die bereits beim Kauf vorhanden waren; heißt, nur wenn die Ware auch beim Kauf mangelhaft war. Beweispflicht Käufer und Händler hängt von der Zeitspanne nach dem Kauf ab.

Die Garantie im eigentlichen Sinne ist jedoch etwas anderes. Sie ist zunächst freiwillig. Während der Garantie verspricht der Händler (Hersteller, je nachdem halt) für Mängel einzustehen, die nicht schon beim Kauf vorhanden waren.

Gewährleistung ist nicht auszuschließen, kann aber durch Vereinbarung bei Gebrauchtwagen durchaus auf ein Jahr begrenzt werden (bei Zulassungsdauer > 1 Jahr).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (3. Mai 2004, 15:07)

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Registrierungsdatum: 20. Februar 2002

Beiträge: 686

Bike: Seat Leon TDI

Wohnort: Unterfranken

5

Montag, 3. Mai 2004, 15:51

Gewehrleistung muss er dir geben !!!!

Bei der Garantie können dir kosten entstehen .......z.b. für die Anfahrt usw....

Bei der Gewehrleistung die er geben muss kannst du fahrtkosten spritkosten usw....... geltend machen.
Und neuerdings is das so das der Händler dir im ersten Jahr beweisen muss dass der Fehler nicht da war .......!!!
Leben ist schön!
wenns mal gerade nicht schön is, dann mach ichs mir schön
is es dann immer noch nich schön, dann red ichs mir schön!
Farin Urlaub
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

6

Montag, 3. Mai 2004, 17:43

gewährleistung ist dasselbe wie pustekuchen...

angenommen du machst eine probefahrt und entdeckst keinen fehler. und der fehler macht sich erst 3 monate später bemerkbar, dann kannste dir eigentlich abschminken das auf gewährleistung ersetzt zu bekommen, denn du musst nachweisen das der fehler bereits vor oder beim kauf bestanden hat... relativ schwieirg...

auch muss ich sagen, 230 euro für eine garantie ist schon relativ billig, wie lange soll sie denn dauern? normalerweise sind etwa 300 - 350 euro für eine garantie drin...


Zitat

Gewehrleistung muss er dir geben !!!! Bei der Garantie können dir kosten entstehen .......z.b. für die Anfahrt usw....

Bei der Gewehrleistung die er geben muss kannst du fahrtkosten spritkosten usw....... geltend machen.
Und neuerdings is das so das der Händler dir im ersten Jahr beweisen muss dass der Fehler nicht da war .......!!!




mit der gewährleistung hast du vollkommen unrecht! wie kommst du darauf das dir der händler spritkosten erstatten muss? wäre allerdings eine feine sache. jedenfalls quatsch.

auch ist es vollkommen quatsch das der händler dir beweisen muss das der fehler nicht da war das erste jahr, viel mehr ist es andersrum denn:

du unterschreibst mit kaufvertrag das das auto mangelfrei war, es sei denn es wird speziell im kaufvertrag festgeschrieben, wenn also danach fehler auftreten ist es fast unmöglich den händler vorher dafür haftbar zu machen.

wie gesagt, gebrauchtwagen sind so eine sache. man weiß nie was damit gemacht wurde, auch wenn der tachostand 50.000km verrät, deshalb ist es ratsam, die doch so billigen (230eur) 300 - 350 euro in eine garantie zu investieren, die sei es pro garant, die haftung von einem motorschaden oder getriebe und sonstige sämtliche sachen übernimmt.

damit kann man sich speziell bei gebrauchtwagen eine menge ersparen.

(ps): die leute die sagen sie hätten ihre grantie kostenlos dabei bekommen die irren, sie ist immer im kaufprei enthalten wenn das auto mit garantie verkauft wird. man zahlt also praktisch immer drauf.

Zitat

Original von Lionel Hutz
einfach kaufen und "verzichten" du hast die garantie nämlich trotzdem auch wenn gegenteiliges im vertrag stehen sollte


Zitat

Original von cyberz


Er darf dafür kein Geld verlangen. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet dir auf einen Gebrauchtwagen ein Jahr Händler-Garantie zu geben!

Grüße,
Tim



wirklich vollkommen falsch!

viele verwechseln garantie und gewährleistung und stellen diesen irrtum dann meist erst dann fest, wenn sie ein problem haben --> dann sind sie meist der dumme!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (3. Mai 2004, 17:47)

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Lionel Hutz

*alles gestellt*

Registrierungsdatum: 25. Januar 2004

Beiträge: 2 838

Bike: R6 und VR6 (noch beim händler)

Wohnort: KA

7

Montag, 3. Mai 2004, 17:48

"angenommen du machst eine probefahrt und entdeckst keinen fehler. und der fehler macht sich erst 3 monate später bemerkbar, dann kannste dir eigentlich abschminken das auf gewährleistung ersetzt zu bekommen, denn du musst nachweisen das der fehler bereits vor oder beim kauf bestanden hat... relativ schwieirg..."

eben nicht
wenn man selbst nur mit 10kmh fährt, bei schnee dann ist das evtl auch schon an dem grenzbereich, und da lernt man richtig gut das fahren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lionel Hutz« (3. Mai 2004, 17:48)

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Registrierungsdatum: 31. Oktober 2002

Beiträge: 117

8

Montag, 3. Mai 2004, 18:07

6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweißen, dass die Ware bei der Übergabe mangelfrei war, danach der Käufer!
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

9

Montag, 3. Mai 2004, 18:14

Gehen die 250 Tacken dann an eine Versicherung und die gibt mir die Garantie? Sonst wäre es ja idiotisch. Wenn das so wäre, würde ichs wahrscheinlich auch machen. Da kann ich mir sicher sein, dass ich 2 Jahre ordentliche Garantie habe. Kann ja gut sein, dass der Händler in einem Jahr pleite ist.
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

10

Montag, 3. Mai 2004, 18:16

Zitat

Original von Cleaner
Gehen die 250 Tacken dann an eine Versicherung und die gibt mir die Garantie? Sonst wäre es ja idiotisch. Wenn das so wäre, würde ichs wahrscheinlich auch machen. Da kann ich mir sicher sein, dass ich 2 Jahre ordentliche Garantie habe. Kann ja gut sein, dass der Händler in einem Jahr pleite ist.


also mir wurd sowas auch angeboten für ~200 euronen und das war dann irgend so ne gesellschaft, sprich net von dem gülle händler wo ich den ford her hab.

Denke da kann der mich 10 verzichtserklärungen unterschreiben lassen, rauswinden kann er sich da 100pro nit, sprich wenns hart auf hart kommt klagen ;)
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

11

Montag, 3. Mai 2004, 18:18

Zitat

Original von Lionel Hutz
"angenommen du machst eine probefahrt und entdeckst keinen fehler. und der fehler macht sich erst 3 monate später bemerkbar, dann kannste dir eigentlich abschminken das auf gewährleistung ersetzt zu bekommen, denn du musst nachweisen das der fehler bereits vor oder beim kauf bestanden hat... relativ schwieirg..."

eben nicht


erzähl was du möchtest, mir egal, seit 20 jahren läufts bei uns so und nicht anders und immer im rechtsstreit gewonnen...

man kann allerdings auch viel aus kulanz machen, so ist das ja nicht, egal...

was ist wenn du dir morgen ein auto kaufst und nach einem monat hast du einen schaden am getriebe, der händler hat doch damit nichts mehr zu tun, schließlich was das getriebe beim kauf vollkommen in ordnung... jungs glaubt es mir

Zitat


Cleaner Gehen die 250 Tacken dann an eine Versicherung und die gibt mir die Garantie? Sonst wäre es ja idiotisch. Wenn das so wäre, würde ichs wahrscheinlich auch machen. Da kann ich mir sicher sein, dass ich 2 Jahre ordentliche Garantie habe. Kann ja gut sein, dass der Händler in einem Jahr pleite ist.



die garantie ist wie ein abschluß einer neuen versicherung gegen kaputgehen von einigen sachen, diese verfällt nach einer bestimmten dauer, nämlich der wie du sie bei garantieabschluß festgelegt hast, 1 jahr 2 jahre 3 jahre usw.


PS: ein möglicher Garantiegeber... : http://www.progarant.de/

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (3. Mai 2004, 18:21)

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fxstbi

unregistriert

12

Montag, 3. Mai 2004, 20:17

Zitat

Original von streetbikers.de

Zitat

Original von Lionel Hutz
"angenommen du machst eine probefahrt und entdeckst keinen fehler. und der fehler macht sich erst 3 monate später bemerkbar, dann kannste dir eigentlich abschminken das auf gewährleistung ersetzt zu bekommen, denn du musst nachweisen das der fehler bereits vor oder beim kauf bestanden hat... relativ schwieirg..."

eben nicht


erzähl was du möchtest, mir egal, seit 20 jahren läufts bei uns so und nicht anders und immer im rechtsstreit gewonnen...


Schön für dich, aber dein Gelaber ist halt leider nicht haltbar. Das sind irgendwelche Infos zusammengezogen und dann noch bisschen mit Praxis kombiniert, rechtlich aber grottig falsch. Es ist und bleibt so, wie ich das oben dargestellt habe. Der Käufer ist bei mangelhafter Ware im ersten Halbjahr stark gestellt, danach ist er in der Beweispflicht. Das ist dann schon recht schwierig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (3. Mai 2004, 20:19)

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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

13

Montag, 3. Mai 2004, 21:09

Zitat

Original von fxstbi
[
Schön für dich, aber dein Gelaber ist halt leider nicht haltbar. Das sind irgendwelche Infos zusammengezogen und dann noch bisschen mit Praxis kombiniert, rechtlich aber grottig falsch..


1. ich laber niicht ich schreibe,

2. wenn du das sagst und es für richtig hälst, dann mach es so.

3. ja es ist end schön für mich.
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

14

Dienstag, 4. Mai 2004, 10:43

Zitat

Original von streetbikers.de

Zitat

Original von fxstbi
[
Schön für dich, aber dein Gelaber ist halt leider nicht haltbar. Das sind irgendwelche Infos zusammengezogen und dann noch bisschen mit Praxis kombiniert, rechtlich aber grottig falsch..


1. ich laber niicht ich schreibe,

2. wenn du das sagst und es für richtig hälst, dann mach es so.

3. ja es ist end schön für mich.


Leider bist du wirklich im Unrecht!

Gute alte ADAC bringt eindeutige Aufklärung:

Ich darf zitieren:

Zitat

Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Quelle: ADAC

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeu…rcePageID=31290

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeu…rcePageID=26895
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

15

Dienstag, 4. Mai 2004, 13:24

Zitat

Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


ja sicher, ist schon richtig so aber:
bei jedem verkauf mit gewährleistung macht jeder vernünftige händler eine checkliste, wo alles aufgelistet ist von beiden unterschrieben wird. somit hat sich der händler abgesichert. es ist einfach so. ich kenne keinen händler in dortmund un umgebung der gebrauchtwagen mit der verpflichtenden gewährleistung ohne checkliste verkauft, der händler wäre ja doof...

man kann sagen das zu 99% der schadensfälle immer der käufer der dumme ist.

[edit] hab vergessen die checkliste zu erwähnen in den oberen posts, sry

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (4. Mai 2004, 13:50)

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