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Registrierungsdatum: 19. März 2002

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1

Freitag, 4. März 2005, 20:08

Kündigungsfrist in der Probezeit ?

Nabend zusammen !

Stehe da vor folgendem Szenario:

Ich habe einen Job angenommen, der mir wider Erwarten überhaupt nicht zusagt.
Ich will das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich beenden.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist bzw habe ich überhaupt eine in der Probezeit ?
Mir wurde gesagt, dass bei mir 2 Wochen lang auf nichts geachtet wird, was Leistung usw angeht - also nehm' ich mal an, dass damit die Probezeit gemeint ist.

Im Arbeitsvertrag ist darüber nichts vermerkt - nur, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt. Aber das bezieht sich wohl eher auf eine Kündigung mitten im Arbeitsverhältnis und nicht in der Probezeit. Hoffe ich.

Was meint ihr ?
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

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RG Racer

*Ökofutzie*

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2

Freitag, 4. März 2005, 20:15

Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kann den jeweiligen Gegenüber innerhalb der Probezeit jederzeit Fristlos ohne Angabe eines Grundes Kündigen.

MFG Benny
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DaBomb

Administrator

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3

Freitag, 4. März 2005, 20:16

Zitat

Original von RG Racer
Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kann den jeweiligen Gegenüber innerhalb der Probezeit jederzeit Fristlos ohne Angabe eines Grundes Kündigen.

MFG Benny

Das Dumme ist aber, dass er absolut nichts in der Hand hat, es ist nichts schriftliches in seinem Vertrag festgehalten von einer Probezeit!


Sieht ganz und garnicht gut aus für dich!!!

Zitat

Befristetes Arbeitsverhältnis und Kündigung
Da das befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, kann es grundsätzlich auch weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber vorher gekündigt werden. Die Entbehrlichkeit der Kündigung bedeutet auch, dass für den Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz besteht. Das Arbeitsverhältnis endet daher mit Ablauf der Frist auch, wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert oder Mitglied des Betriebsrates oder eine Arbeitnehmerin schwanger oder im Mutterschutz ist.

Eine vorherige Kündigung ist aber möglich, wenn das befristete Arbeitsverhältnis für die Dauer der Lebenszeit oder über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren eingegangen worden ist. In diesen Fällen kann von dem Arbeitnehmer nach fünf Jahren Dauer der Beschäftigung mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Eine weitere Ausnahme ist die ausdrückliche Regelung einer Kündigungsfrist im befristeten Vertrag. Beachte: nur dann, wenn der Vertrag eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, kann der Arbeitgeber fristgerecht kündigen! Des weiteren ist der Arbeitgeber auch bei befristeten Verträgen berechtigt, außerordentlich (fristlos) zu kündigen, wenn hierfür ein so genannter "wichtiger Grund" vorliegt.

:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DaBomb« (4. März 2005, 20:17)

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4

Freitag, 4. März 2005, 20:25

Faaaaaalk :)13
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

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Wallimar

Administrator

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5

Freitag, 4. März 2005, 20:27

Zitat

Original von galland19
Faaaaaalk :)13


Dumm?

Der Saarländer da oben hat doch schon geschrieben wie's aussieht...
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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6

Freitag, 4. März 2005, 20:45

Zitat

Original von Wallimar

Zitat

Original von galland19
Faaaaaalk :)13


Dumm?

Der Saarländer da oben hat doch schon geschrieben wie's aussieht...


Blöd ?

Da oben gibts 2 Meinungen darüber - zudem wurd' ich auf Nachfrage über Länge der "gesetzlichen Kündigungsfrist" informiert, dass sie bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen 4 Wochen beträgt und bei befristeten 2 Wochen.
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

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Chris_RS

Administrator

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Wohnort: Lemgo

7

Freitag, 4. März 2005, 20:59

meine fresse, dummheit siegt oder was?
erst ne sachliche frage stellen und dann "was meint ihr"

ja was mein ich denn dazu.. ähh.. ja, mito rulez nech

man wenn dus von falk wissen willst schreib ihm doch ne pn, weisst genau was fürn erfolg es verspricht ne arbeitsrechtliche frage zu stellen
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Wallimar

Administrator

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8

Freitag, 4. März 2005, 21:15

Zitat

Original von Chris_RS
meine fresse, dummheit siegt oder was?
erst ne sachliche frage stellen und dann "was meint ihr"

ja was mein ich denn dazu.. ähh.. ja, mito rulez nech

man wenn dus von falk wissen willst schreib ihm doch ne pn, weisst genau was fürn erfolg es verspricht ne arbeitsrechtliche frage zu stellen


Verräter!
Bist doch früher auch RS gefahren, wieso ruled dann so nen Rotzhobel wie ne Mito?! :)bloed
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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Wallimar

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9

Freitag, 4. März 2005, 21:28

DaBomb hat für mich das Thema ausreichend beantwortet.

Befristet <5 Jahre: Keine Kündigung möglich
Befristet >5 Jahre: Kündigung innerhalb 2 Wochen möglich
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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RG Racer

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10

Samstag, 5. März 2005, 03:06

Hab das mit den 3 Monaten Probezeit verwechselt die ich am Anfang meiner Ausbildung hatte das du nen Befristetes Arbeitsverhältnis meintest wusste ich nicht und ziehe meine Aussage zurück.
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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

11

Samstag, 5. März 2005, 10:29

Ja und wenn immer zu spät kommt, schlecht und langsam arbeitet oder einfach gar nicht mehr kommt, dann is automatisch gekündigt, oder?

Mein Gott, manche bekommen keine Arbeit und er bekommt sie nicht mehr los.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Registrierungsdatum: 2. Januar 2005

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Bike: 96'er Mito

Wohnort: Landshut

12

Samstag, 5. März 2005, 12:37

bin mir ja net sicher aber ich denke wenn man als arbeitnehmer kündigen will sollts da doch keine probleme geben oder? eher wenn einem AN gekündigt werden soll, also gegen seinen willen, aber umgekehrt? geht das nich sogar fristlos? weil sonst könnt er ja auch einfach nicht mehr erscheinen, fertig
Fighting for peace is like fucking for virginity!!
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Registrierungsdatum: 3. September 2001

Beiträge: 652

Bike: Honda Varadero 125

Wohnort: Borken, NRW

13

Samstag, 5. März 2005, 13:02

also in der Probezeit hast du überhaupt keine Kündigungsfrist, d.h. du, oder der arbeitgeber kann dich jederzeit kündigen, da das aber nicht aus deiem Arbeitsvertrag herfor, ob du noch in der probezeit bist. Also hast du ein Kündigungsfrist von 4 Wochen.

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DaBomb

Administrator

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Bike: KTM 690 SMCR

Wohnort: Saarland

14

Samstag, 5. März 2005, 13:11

Zitat

Original von Tristan
Ja und wenn immer zu spät kommt, schlecht und langsam arbeitet oder einfach gar nicht mehr kommt, dann is automatisch gekündigt, oder?

Mein Gott, manche bekommen keine Arbeit und er bekommt sie nicht mehr los.


Er hat einen Vertrag, den hat er unterschrieben und diesen muss er erfüllen. Der Arbeitgeber kann notfalls juristische Schritte gegen ihn einleiten und auf nichterfüllung des vertrages klagen, womit es zu einer Geldstrafe für ihn kommen wird. (vorrausgesetzt der Arbeitgeber will sich so einen Stress machen)

wie wärs wenn man einfach mal ganz höflich nachfragt, ob man den Vertrag annulieren kann, da du dich bei diesem arbeitsplatz nicht wohl fühlst?
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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Registrierungsdatum: 19. März 2002

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Wohnort: Essen

15

Montag, 7. März 2005, 17:56

so, im endeffekt hatte rg-racer "ausversehen" ;) recht...ich hatte wie vermutet probezeit und konnte mit ablauf des tages der kündigung kündigen. (cooler satz)
aber auch nach der probezeit hätte ich nur eine frist von 2 wochen gehabt. scheint dsbzgl unterschiede zwischen geringfügiger, teilzeit- und vollzeitbeschäftigung zu geben..
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