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Bike: Kawa ZR-7

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1

Mittwoch, 23. November 2005, 20:20

Rechnungswesen - Frage (dringend)

kann mir mal jemand logisch erklären, warum die privatentnahme zum gewinn dazugerechnet, und warum die einlage abgezogen wird?


das ergibt für mich keinen sinn
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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2

Mittwoch, 23. November 2005, 20:38

Weils um das Eigenkatpital geht, also dein eigenes Geld was du bei der Privateinlage auf die Firma uebertraegst?
...and now we start with these nice little clouds.
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3

Mittwoch, 23. November 2005, 20:40

RE: Rechnungswesen - Frage (dringend)

Weil Privatentnahmen/ -einlagen nen Unterkonto vom Eigenkapital ist. Musst also erst mal das Privatentnahmenkkonto mit dem Eigenkapital "verrechnen". Geht übrings nur bei Personenunternehmen.

Wenn die Privatentnahmen oder -einlagen nicht bei der Gewinnberechnung wieder "neutralisiert" werden würde, würde es den Gewinn verfälschen.

Wenn z.B.

31.12.2004 EK 100.000€
31.12.2005 EK 120.000€

Sieht doch erst mal stark nach nem Gewinn von 20.000€ aus. Aber wenn du meintwegen am 12.6.2005 eine Privateinlage von 30.000€ gemacht hast, was ja ins Eigenkapital geht, weil Privateinlage nen Unterkonto ist. Deswegen musst du auch die 30.000€ vom Gewinn wieder abziehen, weil du es ja nicht mit deinem Geschäft erwirtschaftet hast. In Wirklichkeit haste denn einen Verlust von 10.000€

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Psyco« (23. November 2005, 20:46)

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4

Mittwoch, 23. November 2005, 20:42

hm ich checks nicht :rolleyes:
wie kann denn der gewinn wachsen, wenn ich dem unternehmen geld entnehme? :rolleyes:
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José Mujica
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5

Mittwoch, 23. November 2005, 20:44

Du entnimmst ja nicht dem Unternehmen Geld, sondern deinem Privatkapital und uebertraegst es der firma.
So schwer find ichd as gar nich zu verstehen, obwohl ich noch nie in meinem leben Rechnnungswesen hatte.
...and now we start with these nice little clouds.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SuperSkunk« (23. November 2005, 20:44)

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6

Mittwoch, 23. November 2005, 20:47

Zitat

Original von SuperSkunk
Du entnimmst ja nicht dem Unternehmen Geld, sondern deinem Privatkapital und uebertraegst es der firma.
So schwer find ichd as gar nich zu verstehen, obwohl ich noch nie in meinem leben Rechnnungswesen hatte.


hier steht aber z.B.: Für Privatzwecke hatte Lutz Weise dem Geschäftsbankkonto 180.000€ entnommen.
und die 180.000€ werden dann beim gewinn dazugerechnet
das is für mich völlig unlogisch
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José Mujica
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7

Mittwoch, 23. November 2005, 20:52

Zitat

Original von Kus-style
hm ich checks nicht :rolleyes:
wie kann denn der gewinn wachsen, wenn ich dem unternehmen geld entnehme? :rolleyes:


Wenn du dem Unternehmen Geld entnimmst, senkst du das Eigenkapital. Wenn du aber so geil gewirtschaftet hast, dass dein Eigenkapital am Ende des Jahres bespielsweise genauso groß ist wie am Jahresanfang, denn siehts erst mal so aus, als wenn dein Gewinn = 0 ist.

Aber was wäre, wenn du dem Unternehmen das Geld nicht entnommen hättest? denn wäre dein Eigenkapital so viel größer wie deine Entnahme....also hast du ja doch einen gewinn gemacht!

Beachte mein Edit oben auch!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Psyco« (23. November 2005, 20:56)

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8

Mittwoch, 23. November 2005, 20:58

:rolleyes: ich glaub ich lern das einfach auswendig... + entnahme und -einlage :D

ich hab einen kumpel gefragt, ... der hats auch nicht kapiert, der hat das für die arbeit auch einfach nur sturr auswendig gelernt
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José Mujica
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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

9

Mittwoch, 23. November 2005, 21:37

ist doch ganz logisch. hier wird der jahresgewinn betrachtet.

angenommen in beiden jahren wäre das eigenkapital 10000 euro. dann hättest du ja keinen gewinn.

wenn du in jahr 1 10000 euro hast und in jahr 2 20000 euro, dann hast du rechnerisch 10000 euro gewinn. wenn du aber im laufen des jahres 2 einfach mal 10000 euro in das unternehmen gesteckt hast, musst du das ja aus dem gewinn wieder herausrechnen, also nachher privateinlage -10000 euro, weil eine privateinlage oder eine entnahme den ERFOLG des unternehmens nicht verändern DARF

edit: du darfst das nicht so sehen dass eine entnahme dem gewinn hinzugerechnet wird. durch dieses + X Euro korrigierst du nur das ergebnis wieder
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10

Mittwoch, 23. November 2005, 21:57

Zitat

Original von TheChris
ist doch ganz logisch. hier wird der jahresgewinn betrachtet.

angenommen in beiden jahren wäre das eigenkapital 10000 euro. dann hättest du ja keinen gewinn.

wenn du in jahr 1 10000 euro hast und in jahr 2 20000 euro, dann hast du rechnerisch 10000 euro gewinn. wenn du aber im laufen des jahres 2 einfach mal 10000 euro in das unternehmen gesteckt hast, musst du das ja aus dem gewinn wieder herausrechnen, also nachher privateinlage -10000 euro, weil eine privateinlage oder eine entnahme den ERFOLG des unternehmens nicht verändern DARF

edit: du darfst das nicht so sehen dass eine entnahme dem gewinn hinzugerechnet wird. durch dieses + X Euro korrigierst du nur das ergebnis wieder


aaaaahja, das war mal eine verständliche erklärung, danke :daumen:
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José Mujica
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Der_XTC

Das_Kind

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11

Mittwoch, 23. November 2005, 22:08

Zitat

Original von TheChris
ist doch ganz logisch. hier wird der jahresgewinn betrachtet.

angenommen in beiden jahren wäre das eigenkapital 10000 euro. dann hättest du ja keinen gewinn.

wenn du in jahr 1 10000 euro hast und in jahr 2 20000 euro, dann hast du rechnerisch 10000 euro gewinn. wenn du aber im laufen des jahres 2 einfach mal 10000 euro in das unternehmen gesteckt hast, musst du das ja aus dem gewinn wieder herausrechnen, also nachher privateinlage -10000 euro, weil eine privateinlage oder eine entnahme den ERFOLG des unternehmens nicht verändern DARF

edit: du darfst das nicht so sehen dass eine entnahme dem gewinn hinzugerechnet wird. durch dieses + X Euro korrigierst du nur das ergebnis wieder


So siehts aus, hab das ganz verwechselt -.-
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Chris_RS

Administrator

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Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

12

Mittwoch, 23. November 2005, 22:19

§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG, wer es nachlesen will.

§ 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.
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