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Registrierungsdatum: 19. März 2006
Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30
Wohnort: LK Rosenheim
Registrierungsdatum: 12. April 2005
Bike: ex: Suzuki Dr; jetzt: GSX 750, BMW r45.KTM LC4 620
Zitat
Original von K|_3f4n4+
um mal ne echte antwort zu geben:
ab 1.1. haftet man für alles was mit seinem account passiert. d.h. klagen weil "mein kind 20000 geboten hat" geht dann nicht mehr.
cya
Registrierungsdatum: 3. September 2006
Bike: Husqvarna TE 250 i.E.
Wohnort: Nürnberg
Zitat
Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?
Zitat
Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »paulo« (11. Dezember 2006, 18:55)
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Original von Zamar
Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.
Super Moderator
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001
Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...
Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW
Zitat
Original von Kingmueller
Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung der Eltern und sind schwebend unwirksam.
Kommt also aufs Alter des Kindes an afaik bis acht nicht geschäftsfähig