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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tristan« (18. Januar 2007, 18:58)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DeathLord« (18. Januar 2007, 19:04)
Zitat
Original von DeathLord
"Wenn du auf der Standspur rechts überholst, dann hat man natürlich keine Punkte gespart, dann hat man eben beide Ordnungswirdigkeiten am Hals.
Genauso mit Blaulicht rechts überholen."
glaube ich nicht...
weiß net ob ich da richtig liege, aber wenn man zum beispiel zu schnell fährt und das über längere strecke ohne anzuhalten, zählt es als tateinheit, egal wieviele schilder da noch kommen mit 80 drauf...
nur wenn du anhälst oder abbiegst ist es tatmehrheit und kostet dich zweimal strafe...
wissen tu ich es natürlich nicht, aber des entscheidet sowieso dann die polizei...
nur wenn du auf der standspur fährst die ja keine fahrspur ist, kann man nicht von rechts überholen sprechen oder?
das würde ich gerne mal von nem anwalt überprüft haben!
sry, wusste net das das thema schon so oft durchgekaut wurde...
*Dirty old Man*
Zitat
Original von Deathbrotherera
ja da steht doch freiheitsstrafe ODER geldstrafe... viell isses ja net so schlimm un wird mit 20€ bestraft.. kann ja sein
aber mir fällt was besseres ein.. man fliegt bei diesem wetter einfach über die autos drüber